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Über 56.000 Vectron-Kassen wurde bereits mit einer Swissbit-TSE ausgestattet. (Bild: Vectron)
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Titel E-Paper 10-24
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Erfolgreiche Zusammenarbeit

Die Swissbit AG und die Vectron Systems AG (Vectron) blicken ein Jahr nach Ablauf der letzten Frist zur Ausrüstung von elektronischen Kassensystemen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit zurück.

Mehr als 56.000 vom BSI zertifizierte TSE von Swissbit hat Vectron über seine Händler inzwischen bei Nutzern vorwiegend im Bäckerei- und Gastronomiebereich installiert. Mittels einer TSE können Kassendaten gemäß Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) manipulationssicher aufgezeichnet werden. „Nach gut 2 Jahren und mehr als 56.000 Installationen sind wir von der Qualität der Swissbit TSE-Lösung vollends überzeugt. Sie hat sich in der Praxis bestens bewährt, ist einfach anzuwenden und zuverlässig, weil sie auch offline funktioniert“, kommentiert Thomas Stümmler, CEO Vectron Systems AG. „Wir sind sehr erfreut über das positive Feedback von Vectron und seinen Händlern. Es zeigt auch, dass hardwarebasierte TSE-Lösungen der einfachste und sicherste Weg sind, um Kassensysteme schnell und gesetzeskonform umzurüsten“, ergänzt Hubertus Grobbel, Vice President Security Solutions bei Swissbit.
Zertifizierte TSE-Lösungen für die gesetzeskonforme Kassenumrüstung
Swissbit war Ende 2019 der erste Hersteller, der die TSE-Zertifizierung für Speicherlösungen in Deutschland erhalten hat. Mit USB-Sticks, SD- und microSD-Karten von Swissbit lässt sich nahezu jedes moderne Kassensystem nach den Anforderungen der KassenSichV nachrüsten. Vectron rüstet bereits seit Dezember 2019 Kassen mit technischen Sicherheitseinrichtungen aus. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme wurde es bis zum 30. September 2020 generell nicht beanstandet, wenn elektronische Aufzeichnungssysteme noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung oder die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) verfügten. Diese Frist wurde noch einmal bis zum 31.03.2021 verlängert, wenn spätestens bis zum 30.09.2020 ein entsprechender Auftrag verbindlich erteilt worden ist. Doch inzwischen ist die Schonfrist endgültig vorbei. In einer Meldung vom 30. November 2021 hat der deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) darauf hingewiesen, dass erste Bußgeldverfahren wegen Nutzung einer Kasse ohne TSE eingeleitet wurden. Es drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Nur Kassensysteme, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.01.2020 angeschafft wurden, Einzelaufzeichnungen machen und bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, dürfen bis Ende 2022 weiterhin verwendet werden. Kassenbetreiber, die ihre Geräte noch nicht umgerüstet haben oder eine neue Kasse anschaffen müssen, weil ihre nicht umrüstbar ist, können sich an einen Vectron-Fachhändler wenden, um eine gesetzeskonforme Kasse mit TSE zu erhalten.

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