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Die technische Umrüstung des gesamten Kassensystems kostet den Bäckereien sehr viel Geld. (Foto: Zentralverband)
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Zentralverband

ZV fordert mehr Zeit

Bis spätestens zum 30. September 2020 müssen alle Kassensysteme mit den neuen technischen Sicherheitsausrüstungen ausgerüstet sein – der Zentralverband fordert mehr Zeit.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks fordert, dass die Nichtbeanstandungsfrist für die technische Erneuerung der Kassen in Bäckereien verlängert wird. Den Betrieben sind in der aktuellen Krisensituation die zusätzlichen Investitionen nicht zuzumuten. Die Aufrüstung verursache Kosten im vierstelligen Euro-Bereich je Kasse. „In der derzeitig wirtschaftlich angespannten Situation ist es den Bäckern nicht zu vermitteln, in neue Kassensysteme investieren zu müssen. Die Finanzbehörden der Länder sollten daher die Nichtbeanstandungsregelung für Kassen zeitnah verlängern“, fordert daher Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
Gesetzlicher Hintergrund
Die gesetzliche Pflicht zur Umrüstung der Kassensysteme gilt seit 1. Januar 2020. Da die technischen Voraussetzungen nicht gegeben waren, wurde eine Nichtbeanstandungsregelung für Kassensysteme ohne TSE bis zum 30. September vereinbart. Danach besteht für Bäckereien die Gefahr, dass Finanzbeamte ihre Buchhaltung als fehlerhaft beanstanden und im schlimmsten Fall die zu zahlende Steuerlast schätzen.

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