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Der vom Bundestag am 26. September 2024 angenommene Gesetzentwurf zu einem Bürokratieentlastungsgesetz IV sieht unter anderem kürzere Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht vor.
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Titel E-Paper 10-24
Zentralverband

Weitere Schritte gefordert

Der Bundestag hat am 26. September 2024 den Gesetzentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV angenommen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) fordert weitere Schritte zum Abbau der Bürokratie.

Die Bundesregierung führte zur Begründung des Gesetzentwurfs aus, dass „in Zeiten multipler Krisen, stockender Konjunktur und angespannter Haushaltslagen […] die Beseitigung überflüssiger Bürokratie besonders dringend“ sei. Das Gros der Entlastungen entfällt laut Gesetzentwurf auf folgende vier Maßnahmen:

  • Eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht einheitlich von zehn auf acht Jahre.
  • Die Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterinnen und Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmachten).
  • Den Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige.
  • Die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht, um künftig Rechtsgeschäfte ohne Medienbrüche digital abwickeln zu können.

Der Bundesrat begrüßte in einer Stellungnahme den Gesetzentwurf grundsätzlich. Der Entwurf gehe aber nicht weit genug und werde dem Entlastungsbedarf der Wirtschaft nicht gerecht.

 

Viele Vorschläge nicht aufgegriffen

Der ZV fordert ebenfalls weitere Schritte zur Entlastung, besonders des Mittelstands. „Das Versprechen der Ampel, überflüssige Bürokratie abzubauen, ist als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Das Gesetz kann nur Auftakt für weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau sein. Nun müssen weitere entschlossene Schritte folgen, um die mittelständische Wirtschaft spürbar zu entlasten“, kommentiert Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg. Grundsätzlich sei zwar positiv, dass die Ampel-Koalition das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen hat. Es sei zu begrüßen, dass mehrere Vorschläge des ZV dabei aufgegriffen wurden, wie die Forderung, die Auflistung von bei der Herstellung verwendeten Zutaten künftig digital statt in Papierform bereithalten oder Arbeitsverträge künftig per E-Mail abschließen zu dürfen. Doch es werde erneut die Chance vertan, weitreichende Entlastungen auf den Weg zu bringen, die die Belastung von KMU im betrieblichen Alltag spürbar verringern. Zahlreiche konkrete Vorschläge für weitere Entlastungen des ZV und anderer Wirtschaftsverbände wurden nicht aufgegriffen, etwa zum Abbau von Dokumentationspflichten.

 

„Die Zeit drängt“

Die Bürokratie hat laut ZV für kleine und mittelständische Unternehmen in den vergangenen Jahren ein Ausmaß erreicht, das von vielen nicht mehr zu bewältigen ist. „Die Zeit drängt, denn die Bürokratie lähmt den Mittelstand und bedroht viele kleine und mittelständische Unternehmen im Handwerk. Die Bürokratielasten würgen den Unternehmergeist in diesem Land zunehmend ab. Das schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagt Hauptgeschäftsführer Berg mit Blick auf die aktuellen Wirtschaftsdaten. Die Handwerksbetriebe brauchen aus Sicht des Verbands deutlich mehr konkrete, im betrieblichen Alltag spürbare Maßnahmen, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und wettbewerbsfähig zu bleiben. „Die Koalition hat noch genügend Zeit, um ein weiteres Paket mit Bürokratieentlastungen vorzubereiten. Und es sollte alles dafür getan werden, dass nicht neue, weitere Bürokratie entsteht. Gesetzesvorhaben und Regelungen, die weitere Belastungen mit sich bringen, wie etwa das Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, die EU-Entwaldungsverordnung oder die Einführung weiterer Berichtspflichten müssen unverzüglich gestoppt werden. Deutschland braucht in der aktuellen wirtschaftlichen Lage ein Bürokratie-Moratorium und Deregulierung und nicht weitere bürokratische Fesseln“, ist Berg überzeugt.

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