Im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes ist laut ZV eine Verschärfung der Bonpflicht vorgesehen: Künftig sollen Verstöße gegen die Belegausgabepflicht als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden können. Zudem sollen künftig Verstöße gegen die Pflicht, Registrierkassen dem Finanzamt zu melden, ebenfalls mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden können. Dies habe erhebliche Auswirkungen für Gewerke wie das Bäckerhandwerk und vergrößere den Druck, unter dem viele kleine und mittelständische Betriebe ohnehin schon stehen, teilt der ZV mit.
Bagatellgrenze gefordert
„Wir hatten eigentlich erwartet, dass die Politik die Betriebe kurzfristig spürbar im betrieblichen Alltag von Bürokratie entlastet. Die Verschärfung der aktuellen Regelungen zur Bonpflicht tut das Gegenteil und sollte aus dem Jahressteuergesetz gestrichen werden“, sagt Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des ZV. Die Betriebe des Bäckerhandwerks seien schon jetzt mit einem unerträglichen Ausmaß an Bürokratie konfrontiert. Die Belegausgabepflicht belaste die Betriebe völlig unnötig, da die gesetzlich vorgeschriebene zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen von Kassendaten schützt und die gesetzlich vorgesehene Befreiungsmöglichkeit von der Bonpflicht von den Finanzbehörden so eng ausgelegt wird, dass sie in der Praxis ins Leere läuft.
„Statt die Betriebe beispielsweise mithilfe einer Bagatellgrenze von mindestens 10 Euro von der Bonpflicht zu befreien, wird eine Verschärfung der geltenden Regelungen vorgenommen“, kritisiert Berg und führt aus: „Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks fordert seit Jahren die Einführung einer Bagatellgrenze für Bons unter 10 Euro sowie Ausnahmeregeln für kleine Betriebe. Das würde nicht nur dem Umweltschutz dienen, sondern auch für eine dringend benötigte spürbare Entlastung von Bürokratie im betrieblichen Alltag sorgen.“
„Unnötige Umweltbelastung“
Die Bonausgabe erfolgt aktuell in der Praxis noch immer meist in Papierform. Dies liegt u.a. daran, dass die Ausgabe von elektronischen Belegen nicht an allen Kassen möglich ist. „Die Bonpflicht sorgt für unnötige Umweltbelastung mit Sondermüll durch weggeworfene Belege aus Thermopapier“, sagt Berg. „Nur sehr wenige Kunden wollen einen Bon für ihre Brötchen. In Zeiten, in denen alle auf Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung achten und die Digitalisierung voranbringen wollen, ist es geradezu unsinnig, wenn für den Kauf von ein paar Brötchen ein Kassenzettel gedruckt werden muss.“