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Auszubildende im Bäckerhandwerk können sich ab März auf einen neuen Tarifvertrag freuen.
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BÄKO-magazin Titelbild Ausgabe 2-25
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Verhandlungen erfolgreich

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) haben sich am 28. Januar 2025 in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die rund 11.000 Auszubildenden in der Branche geeinigt.

Entgegen dem bundesweiten Trend rückläufiger Ausbildungszahlen sind die Ausbildungszahlen im Bäckerhandwerk 2024 gestiegen. Nun haben sich NGG und ZV in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der eine schrittweise Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vorsieht.

 

Erhöhung in zwei Schritten

Der neue Tarifvertrag im Bäckerhandwerk sieht laut ZV eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Schritten vor:

  • Ab 1. März 2025 bekommen Auszubildende im 1. Ausbildungsjahr 1.020 Euro brutto im Monat, im 2. Ausbildungsjahr 1.090 Euro brutto, im 3. Ausbildungsjahr 1.230 Euro brutto.
  • Ab 1. März 2026 steigen die Vergütungen erneut einheitlich um weitere 50 Euro auf dann 1.070 Euro brutto im 1. Ausbildungsjahr, 1.140 Euro brutto im 2. Ausbildungsjahr und 1.280 Euro brutto im 3. Ausbildungsjahr.
  • Zusätzlich erhält jeder Auszubildende die Möglichkeit, die Vergütung in Höhe der Kosten des monatlichen ÖPNV-Tickets umzuwandeln.

„Nach den zuletzt erfreulichen Nachrichten über den Zuwachs der Ausbildungszahlen im Bäckerhandwerk konnte nun auch die Vergütung für alle Auszubildenden erhöht werden. Damit wird die Ausbildung als Bäcker/in oder Bäckereifachverkäufer/in attraktiver. Im Vergleich der Ausbildungsvergütungen rückt das Bäckerhandwerk damit von den hinteren Plätzen ins Mittelfeld vor“, zeigt sich NGG-Verhandlungsführer Rajko Pientka zufrieden.

Über den erfolgreichen Abschluss freut sich auch Jürgen Hinkelmann, Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks: „Der Neuabschluss des Tarifvertrages für die Auszubildenden ist ein wichtiges Signal. Es ist konsequent, auch die Ausbildungsvergütung bundesweit anzupassen, um bei der Suche nach Auszubildenden im Vergleich mit anderen Branchen im Wettbewerb zu bleiben.“

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