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Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird der geplanten Vereinbarung zur Reduktion des Verbrauchs an Plastiktüten zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Handelsverband Deutschland nicht beitreten.
© Die Vereinbarung sieht vor, dass Plastiktragetaschen künftig nur noch kostenpflichtig abzugeben sind bzw. die Abgabe auf 40 Taschen pro Person und pro Jahr bis Ende 2025 festgelegt wird. Zusätzlich müssen die teilnehmenden Betriebe detaillierte Angaben über sämtliche abgegebene Tragetaschen machen auch für Taschen aus Papier und Baumwolle. Diese nicht unerhebliche Dokumentationspflicht war am Ende für die Entscheidung ausschlaggebend. Der Zentralverband steht jedoch hinter dem Ziel der Vereinbarung und sucht nun nach anderen Wegen, um die Reduktion des Verbrauchs an Plastiktüten zu koordinieren und so die Umwelt zu entlasten.   Erforderliches Personal, notwendige Erfassungssysteme
„Dem Handelsverband Deutschland gehören große Handelsunternehmen an, die nicht nur über das erforderliche Personal, sondern vor allem auch über die notwendigen Erfassungssysteme verfügen, um die geforderten Daten melden zu können. Anders sieht es insbesondere in den Kleinst- und Kleinbetrieben aus, die einen Großteil der deutschen Handwerksbäckereien ausmachen. Diese haben ohnehin mit dem Kostendruck durch die Konkurrenz von Backshops mit Discountpreisen und einer nicht mehr nachvollziehbaren Bürokratie zu kämpfen“, begründet Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, diese Entscheidung.   Reduktion des Verbrauchs
Hintergrund der Vereinbarung ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur Reduktion des Verbrauchs an Kunststofftragetaschen, die üblicherweise von Verbrauchern nicht oder nur selten wiederverwertet werden. Als eine Maßnahme ist darin vorgesehen, diese Tragetaschen künftig nur noch kostenpflichtig abzugeben. Alternativ hierzu hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Wahl, auf andere Weise einen Verbrauch von nur noch 40 Taschen pro Jahr und Person bis Ende 2025 zu erreichen. In Deutschland liegt der Wert nach Angaben des Handelsverband Deutschland derzeit bei 71 Taschen.  Das BMUB möchte künftige Verlagerungseffekte analysieren und verlangt daher eine Dokumentation durch die teilnehmenden Betriebe, teilt das Ministerium hierzu auf Anfrage mit.   Unternehmerischen Freiheit
Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes, macht auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: "Wir als Zentralverband können und wollen nicht einseitig einer Selbstverpflichtung beitreten, für deren Unterzeichnung wir kein Mandat durch unsere Mitgliedsbetriebe haben. Die Entscheidung über die Frage, ob Kunststofftragetaschen nur noch kostenpflichtig ausgegeben oder Alternativen wie Papiertüten verwendet werden, liegt in der unternehmerischen Freiheit des einzelnen Betriebes. Wie das grundsätzlich erstrebenswerte Ziel erreicht werden kann, muss jeder Unternehmer für sich selbst entscheiden."
Zentralverband

Unternehmerische Freiheit entscheidend

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird der geplanten Vereinbarung zur Reduktion des Verbrauchs an Plastiktüten zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Handelsverband Deutschland nicht beitreten.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Plastiktragetaschen künftig nur noch kostenpflichtig abzugeben sind bzw. die Abgabe auf 40 Taschen pro Person und pro Jahr bis Ende 2025 festgelegt wird. Zusätzlich müssen die teilnehmenden Betriebe detaillierte Angaben über sämtliche abgegebene Tragetaschen machen auch für Taschen aus Papier und Baumwolle. Diese nicht unerhebliche Dokumentationspflicht war am Ende für die Entscheidung ausschlaggebend. Der Zentralverband steht jedoch hinter dem Ziel der Vereinbarung und sucht nun nach anderen Wegen, um die Reduktion des Verbrauchs an Plastiktüten zu koordinieren und so die Umwelt zu entlasten.  
Erforderliches Personal, notwendige Erfassungssysteme
„Dem Handelsverband Deutschland gehören große Handelsunternehmen an, die nicht nur über das erforderliche Personal, sondern vor allem auch über die notwendigen Erfassungssysteme verfügen, um die geforderten Daten melden zu können. Anders sieht es insbesondere in den Kleinst- und Kleinbetrieben aus, die einen Großteil der deutschen Handwerksbäckereien ausmachen. Diese haben ohnehin mit dem Kostendruck durch die Konkurrenz von Backshops mit Discountpreisen und einer nicht mehr nachvollziehbaren Bürokratie zu kämpfen“, begründet Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, diese Entscheidung.  
Reduktion des Verbrauchs
Hintergrund der Vereinbarung ist die Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur Reduktion des Verbrauchs an Kunststofftragetaschen, die üblicherweise von Verbrauchern nicht oder nur selten wiederverwertet werden. Als eine Maßnahme ist darin vorgesehen, diese Tragetaschen künftig nur noch kostenpflichtig abzugeben. Alternativ hierzu hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Wahl, auf andere Weise einen Verbrauch von nur noch 40 Taschen pro Jahr und Person bis Ende 2025 zu erreichen. In Deutschland liegt der Wert nach Angaben des Handelsverband Deutschland derzeit bei 71 Taschen.  Das BMUB möchte künftige Verlagerungseffekte analysieren und verlangt daher eine Dokumentation durch die teilnehmenden Betriebe, teilt das Ministerium hierzu auf Anfrage mit.  
Unternehmerischen Freiheit
Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes, macht auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: "Wir als Zentralverband können und wollen nicht einseitig einer Selbstverpflichtung beitreten, für deren Unterzeichnung wir kein Mandat durch unsere Mitgliedsbetriebe haben. Die Entscheidung über die Frage, ob Kunststofftragetaschen nur noch kostenpflichtig ausgegeben oder Alternativen wie Papiertüten verwendet werden, liegt in der unternehmerischen Freiheit des einzelnen Betriebes. Wie das grundsätzlich erstrebenswerte Ziel erreicht werden kann, muss jeder Unternehmer für sich selbst entscheiden."

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