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Die Verzerrung des Wettbewerbs aufgrund der teilweisen Befreiung der Backindustrie von der kostenintensiven EEG-Umlage wird derzeit nach Auffassung des Zentralverbands von der Politik weiter ausgebaut.
© Der Bundestag hat am 30. Juni ein neues Netzentgeltmodernisierungsgesetz beschlossen, womit energieintensive Großverbraucher von der Zahlungspflicht für Offshore-Windparks befreit und weitere „Entlastungsregelungen für die stromkostenintensive Industrie“ durch Rechtsverordnung eingeführt werden können. Bisher mussten die Anschlusskosten für Windkraftanlagen auf See von allen Stromverbrauchern bezahlt werden. Eigentlich verfolgt das Gesetz das begrüßenswerte Ziel, die Netzentgelte für private Stromkunden und Unternehmen, zwischen denen sich erhebliche regionale Unterschiede entwickelt haben, ab 2019 in mehreren Schritten bundesweit anzugleichen. Dass hierbei jedoch auch eine Neuverteilung der Anschlusskosten für Offshore-Windparks beschlossen wurde und vor allem die Industrie hierbei erneut ein großzügiges Entgegenkommen der Politik erfährt, wird vom Zentralverband schärfstens kritisiert. Wettbewerbsverzerrung durch Belastung der mittelständischen Unternehmen
Präsident Michael Wippler erklärt: „Mit dem neuen Gesetz kommt es zu einer Strompreisdiskriminierung der Privathaushalte und des Mittelstands, die die Rabatte der großen Stromkunden finanzieren müssen. Wie auch schon beim EEG sehen wir uns durch diese erneute Privilegierung von Großverbrauchern in unserer Forderung nach einer grundlegend anderen Finanzierung der Energiewende bestärkt. Wir fordern die Bundesländer auf, den Befreiungstatbeständen im Bundesrat nicht zuzustimmen.“ „Wir haben immer wieder – gerade in den letzten Wochen und Monaten – die staatlich verursachte Wettbewerbsverzerrung durch die teilweise Befreiung der Brotindustrie von der EEG-Umlage kritisiert“, ergänzt Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. „Die Große Koalition hat unsere Forderungen hierzu ignoriert, statt dessen still und heimlich in der Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens Befreiungstatbestände aufgenommen, die kleine und mittelständische Unternehmen belasten. Ein solches Verfahren ist intransparent und in der Sache nicht hinnehmbar.“ Das Bäckerhandwerk fordert die Politik auf, die Privilegien für Großverbraucher zulasten der Privathaushalte und des Mittelstands umgehend zurückzunehmen und endlich bei der Finanzierung der Energiewende eine Kostenwende herbeizuführen. Es gilt, für alle Unternehmen und privaten Stromkunden einen weiteren Anstieg der Energiewende-Kosten wirksam und dauerhaft zu verhindern, die Unternehmen spürbar zu entlasten und auf weitere Belastungen der Wirtschaft durch neue Steuern, Abgaben oder Umlagen zu verzichten.
Zentralverband

„Stromdiskriminierung des Mittelstands“

Die Verzerrung des Wettbewerbs aufgrund der teilweisen Befreiung der Backindustrie von der kostenintensiven EEG-Umlage wird derzeit nach Auffassung des Zentralverbands von der Politik weiter ausgebaut.

Der Bundestag hat am 30. Juni ein neues Netzentgeltmodernisierungsgesetz beschlossen, womit energieintensive Großverbraucher von der Zahlungspflicht für Offshore-Windparks befreit und weitere „Entlastungsregelungen für die stromkostenintensive Industrie“ durch Rechtsverordnung eingeführt werden können. Bisher mussten die Anschlusskosten für Windkraftanlagen auf See von allen Stromverbrauchern bezahlt werden. Eigentlich verfolgt das Gesetz das begrüßenswerte Ziel, die Netzentgelte für private Stromkunden und Unternehmen, zwischen denen sich erhebliche regionale Unterschiede entwickelt haben, ab 2019 in mehreren Schritten bundesweit anzugleichen. Dass hierbei jedoch auch eine Neuverteilung der Anschlusskosten für Offshore-Windparks beschlossen wurde und vor allem die Industrie hierbei erneut ein großzügiges Entgegenkommen der Politik erfährt, wird vom Zentralverband schärfstens kritisiert.
Wettbewerbsverzerrung durch Belastung der mittelständischen Unternehmen
Präsident Michael Wippler erklärt: „Mit dem neuen Gesetz kommt es zu einer Strompreisdiskriminierung der Privathaushalte und des Mittelstands, die die Rabatte der großen Stromkunden finanzieren müssen. Wie auch schon beim EEG sehen wir uns durch diese erneute Privilegierung von Großverbrauchern in unserer Forderung nach einer grundlegend anderen Finanzierung der Energiewende bestärkt. Wir fordern die Bundesländer auf, den Befreiungstatbeständen im Bundesrat nicht zuzustimmen.“ „Wir haben immer wieder – gerade in den letzten Wochen und Monaten – die staatlich verursachte Wettbewerbsverzerrung durch die teilweise Befreiung der Brotindustrie von der EEG-Umlage kritisiert“, ergänzt Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. „Die Große Koalition hat unsere Forderungen hierzu ignoriert, statt dessen still und heimlich in der Schlussphase des Gesetzgebungsverfahrens Befreiungstatbestände aufgenommen, die kleine und mittelständische Unternehmen belasten. Ein solches Verfahren ist intransparent und in der Sache nicht hinnehmbar.“ Das Bäckerhandwerk fordert die Politik auf, die Privilegien für Großverbraucher zulasten der Privathaushalte und des Mittelstands umgehend zurückzunehmen und endlich bei der Finanzierung der Energiewende eine Kostenwende herbeizuführen. Es gilt, für alle Unternehmen und privaten Stromkunden einen weiteren Anstieg der Energiewende-Kosten wirksam und dauerhaft zu verhindern, die Unternehmen spürbar zu entlasten und auf weitere Belastungen der Wirtschaft durch neue Steuern, Abgaben oder Umlagen zu verzichten.

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