"Nicht zielführend" ist aus Sicht des Bäckerhandwerks das geplante Infektionsschutzgesetz. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) fordert in einer aktuellen Presseerklärung daher dringend Nachbesserungen.
ZV-Präsident sieht Betriebe und Arbeitsplätze bedroht
"Das geplante Infektionsschutzgesetz, das dem Bund weitreichende Kompetenzen überträgt, ist realitätsfremd und lässt völlig außer Acht, wie das mittelständisch-geprägte Bäckerhandwerk strukturiert ist", kritisiert ZV-Präsident Michael Wippler.
Die geplante Begrenzung von einem Kunden je 20 qm Verkaufsfläche halbiere die Kundenzahl in den Verkaufsstellen, die gleichzeitig bedient werden könne, und würde nicht nur zu unnötigen Warteschlangen und damit Menschenansammlungen vor den Geschäften führen, sondern auch zu weiteren Umsatz- und Ertragsverlusten für die Betriebe. Dies könnte Konsequenzen für den Fortbestand von Betrieben und Arbeitsplätzen haben, mahnt Wippler.
Eigenverantwortung müsse erhalten bleiben
"Die Politik muss auf Eigenverantwortung der Betriebe setzen", meint daher ZV-Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. Die Handwerksbäcker hätten in den vergangenen Monaten umfassende Hygienekonzepte erarbeitet und umgesetzt, die in der Praxis funktionieren. Denn kein Unternehmer wolle das eigene Personal oder die Kundschaft einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen. "Insgesamt scheint die Politik derzeit kopflos beim Versuch, die Pandemie einzudämmen", stellt Schneider fest.
Der ZV hat sich deswegen noch in der Nacht von Samstag auf Sonntag mit Stellungnahmen an die Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen gewandt und gefordert, dass mindestens die derzeitige 10-qm-Regelung Gültigkeit behält. Auch wird sich der ZV mit dieser Forderung kurzfristig an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages wenden.
Immer weitere Belastungen, aber keine Entlastung
Des Weiteren plant die Politik, eine bundesweite gesetzliche Testangebotspflicht für Beschäftigte einzuführen. Nach den derzeitigen Plänen sollen die Betriebe verpflichtet werden, ihren Mitarbeitern zweimal pro Woche entsprechende Tests anzubieten. Die Verpflichtung dazu soll am 14.04. vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Der ZV kritisiert auch dieses Vorhaben: „Schon jetzt bieten die meisten Betriebe ihren Mitarbeitern Selbsttests an. Eine Pflicht ist daher gar nicht notwendig. Die Einführung einer Testangebotspflicht widerspricht den Absprachen der Politik mit der Wirtschaft und ist purer Aktionismus der Politik“, ist sich Schneider sicher: „Den Betrieben wird hier eine Aufgabe übertragen, die eigentlich dem Staat obliegt – wir protestieren entschieden dagegen, den Betrieben immer weitere Belastungen aufzuerlegen, ohne dass sie gleichzeitig adäquat entlastet werden.“

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