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Seit 2011 beobachtet die Europäische Kommission das Vorkommen von Acrylamid in Lebensmitteln. Die Substanz wird verdächtigt, krebserregend zu sein.
© Die Kommission möchte daher Maßnahmen umsetzen, um geringe Gehalte an Acrylamid zu gewährleisten. Lebensmittelunternehmer sollen die Herstellungsprozesse künftig so gestalten, dass möglichst kein Acrylamid entsteht. Die Kommission hat hierzu nun einen EU-Verordnungsentwurf vorgelegt. Diese soll in der ersten Jahreshälfte 2017 in Kraft treten. Darin werden Lebensmittelunternehmer zur Anwendung von sog. „Codes of good Practice“ (CoP) verpflichtet, die für die einzelnen Branchen Maßnahmen zur Reduktion des Arcylamidgehalts bei der Produktion beschreiben. Grundsätzlich müssen danach Lebensmittelunternehmen die wirksame Umsetzung dieser Maßnahmen durch regelmäßige Untersuchungen überprüfen. Sonderregelung für Handwerksbetriebe
Dies können sich Handwerksbetriebe kaum leisten. Für sie sieht der Entwurf daher eine Ausnahme vor. Allerdings müssen Handwerksbetriebe im Gegenzug durch Aushänge im Verkaufsraum über Acrylamid informieren.
Der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks hat zum Verordnungsentwurf gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der EU-Kommission Stellung genommen.
 Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands, kommentiert: „Die Kommission hätte auch einen Höchstwert festlegen können. Die Anwendung der CoP ist für Bäckereien im Vergleich zu einem solchen Höchstwert eindeutig die bessere Lösung. Höchstwertüberschreitungen können teure Produktrückrufe und eine negative Berichterstattung nach sich ziehen. Demgegenüber sind die Informationspflichten über Acrylamid durch Aushänge im Verkaufsraum eine deutlich geringere Belastung.“ Christian Steiner, Referent für Lebensmittelrecht im Verband, ergänzt: „Wichtig ist, dass das Bäckerhandwerk nicht zu regelmäßigen, teuren Produktuntersuchungen verpflichtet wird. Hier sehen wir noch Korrekturbedarf. Dies haben wir in unserer Stellungnahme deutlich gemacht.“ Acrylamid kann bei der trockenen Erhitzung von stärkehaltigen Rohstoffen entstehen, also etwa beim Frittieren von Pommes Frites oder beim Backen von Brot. Hohe Gehalte an Acrylamid entstehen u. a. dann, wenn Brote durch hohe Backtemperaturen stark gebräunt werden: Die Maillard-Reaktion, die für die Bräunung der Kruste sorgt, ist für das Vorkommen von Acrylamid verantwortlich. Schon seit Jahren werden die Arcylamidgehalte in Lebensmitteln europaweit überwacht und verglichen. Deutschland schneidet hierbei gut ab. Nur wenige Proben überschreiten die sog. „Benchmark Values“ der Kommission. Eine Überschreitung dieser Richtwerte stellt die Sicherheit des Lebensmittels nicht in Frage, soll aber Anlass geben, den Produktionsprozess auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen. Durch den Entwurf sollen nun auch Lebensmittelunternehmer die Einhaltung dieser Richtwerte kontrollieren.
BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Zentralverband

Pläne zur Reduktion von Acrylamid

Seit 2011 beobachtet die Europäische Kommission das Vorkommen von Acrylamid in Lebensmitteln. Die Substanz wird verdächtigt, krebserregend zu sein.

Die Kommission möchte daher Maßnahmen umsetzen, um geringe Gehalte an Acrylamid zu gewährleisten. Lebensmittelunternehmer sollen die Herstellungsprozesse künftig so gestalten, dass möglichst kein Acrylamid entsteht. Die Kommission hat hierzu nun einen EU-Verordnungsentwurf vorgelegt. Diese soll in der ersten Jahreshälfte 2017 in Kraft treten. Darin werden Lebensmittelunternehmer zur Anwendung von sog. „Codes of good Practice“ (CoP) verpflichtet, die für die einzelnen Branchen Maßnahmen zur Reduktion des Arcylamidgehalts bei der Produktion beschreiben. Grundsätzlich müssen danach Lebensmittelunternehmen die wirksame Umsetzung dieser Maßnahmen durch regelmäßige Untersuchungen überprüfen.
Sonderregelung für Handwerksbetriebe
Dies können sich Handwerksbetriebe kaum leisten. Für sie sieht der Entwurf daher eine Ausnahme vor. Allerdings müssen Handwerksbetriebe im Gegenzug durch Aushänge im Verkaufsraum über Acrylamid informieren.
Der Zentralverband des deutschen Bäckerhandwerks hat zum Verordnungsentwurf gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der EU-Kommission Stellung genommen.
 Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands, kommentiert: „Die Kommission hätte auch einen Höchstwert festlegen können. Die Anwendung der CoP ist für Bäckereien im Vergleich zu einem solchen Höchstwert eindeutig die bessere Lösung. Höchstwertüberschreitungen können teure Produktrückrufe und eine negative Berichterstattung nach sich ziehen. Demgegenüber sind die Informationspflichten über Acrylamid durch Aushänge im Verkaufsraum eine deutlich geringere Belastung.“ Christian Steiner, Referent für Lebensmittelrecht im Verband, ergänzt: „Wichtig ist, dass das Bäckerhandwerk nicht zu regelmäßigen, teuren Produktuntersuchungen verpflichtet wird. Hier sehen wir noch Korrekturbedarf. Dies haben wir in unserer Stellungnahme deutlich gemacht.“
Acrylamid kann bei der trockenen Erhitzung von stärkehaltigen Rohstoffen entstehen, also etwa beim Frittieren von Pommes Frites oder beim Backen von Brot. Hohe Gehalte an Acrylamid entstehen u. a. dann, wenn Brote durch hohe Backtemperaturen stark gebräunt werden: Die Maillard-Reaktion, die für die Bräunung der Kruste sorgt, ist für das Vorkommen von Acrylamid verantwortlich. Schon seit Jahren werden die Arcylamidgehalte in Lebensmitteln europaweit überwacht und verglichen. Deutschland schneidet hierbei gut ab. Nur wenige Proben überschreiten die sog. „Benchmark Values“ der Kommission. Eine Überschreitung dieser Richtwerte stellt die Sicherheit des Lebensmittels nicht in Frage, soll aber Anlass geben, den Produktionsprozess auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen. Durch den Entwurf sollen nun auch Lebensmittelunternehmer die Einhaltung dieser Richtwerte kontrollieren.

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