Mit Zufriedenheit nimmt der ZV zur Kenntnis, dass Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Café-Betrieb ebenfalls wie die klassischen Restaurants von den Novemberhilfen profitieren werden. Bis zu 75% der gastronomischen Umsätze der Cafés werden im Rahmen dieses Hilfsprogramm von der Bundesregierung erstattet. Berechnungsgrundlage sind die Vorjahresumsätze. „Die nachträgliche Korrektur der Novemberhilfen war dringend notwendig“ sagte Michael Wippler, ZV-Präsident. „Vielen Bäckern im Land dürfte mit dieser guten Nachricht eine große Sorge und Last genommen worden sein. Denn viele von ihnen machen mit dem gastronomischen Angeboten einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes, der mit dem Lockdown komplett weggefallen ist.“
Gleichbehandlung nachjustiert
Der ZV hatte sich in den vergangenen Tagen vehement dafür eingesetzt, dass Bäckereien genauso behandelt werden wie Pizzerien, das Gasthaus um die Ecke oder die Sushi-Bar. Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des ZVs, ergänzt: „Uns war immer klar, dass es eine Gleichbehandlung geben muss. Dass unsere Argumente überzeugt haben und die Bundesregierung hier nochmal nachjustiert hat, ist ein richtiges und wichtiges Signal für das Bäckerhandwerk. Wir danken allen Beteiligten im Bund und den Ländern, die uns bei unserem Anliegen unterstützt haben.“
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