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Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks erzielt einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen.
© Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks konnte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland einigen. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach wie folgt: Ab 1. September 2016:
  • Im 1. Ausbildungsjahr 485 Euro monatlich brutto,
  • Im2. Ausbildungsjahr  620 Euro monatlich brutto,
  • Im 3. Ausbildungsjahr 750 Euro monatlich brutto.
Ab 1. September 2017:
  • Im 1. Ausbildungsjahr 500 Euro monatlich brutto,
  • Im 2. Ausbildungsjahr  640 Euro monatlich brutto,
  • Im 3. Ausbildungsjahr  770 Euro monatlich brutto.
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2018 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag rückwirkend zum 01. September 2016 für allgemeinverbindlich zu erklären.
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Mehr Geld für Bäckernachwuchs

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks erzielt einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks konnte sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrages über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland einigen.
Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach wie folgt:
Ab 1. September 2016:

  • Im 1. Ausbildungsjahr 485 Euro monatlich brutto,
  • Im2. Ausbildungsjahr  620 Euro monatlich brutto,
  • Im 3. Ausbildungsjahr 750 Euro monatlich brutto.

Ab 1. September 2017:

  • Im 1. Ausbildungsjahr 500 Euro monatlich brutto,
  • Im 2. Ausbildungsjahr  640 Euro monatlich brutto,
  • Im 3. Ausbildungsjahr  770 Euro monatlich brutto.

Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2018 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag rückwirkend zum 01. September 2016 für allgemeinverbindlich zu erklären.

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