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Egal ob die Produktion zentral stattfindet und wie viele Verkaufsstellen beliefert werden – Handwerksbäckereien werden laut Verkehrsministerium von der Handwerkerausnahme erfasst und sind somit mautbefreit, wenn sie handwerklich hergestellte Produkte transportieren.
© Lukassek/Getty Images
BÄKO-magazin Titelbild Ausgabe 2-25
Zentralverband

Keine Maut für Handwerksbäcker

Handwerksbäcker sind mautbefreit. Das stellte das Bundesverkehrsministerium gegenüber dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) klar. Die Präzisierung bedeutet eine Erleichterung für Handwerksbäckereien.

Seit Mitte des Jahres gilt die Mautpflicht auch für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Zwar wurde im Gesetz eine Ausnahme für Handwerksbetriebe vorgesehen, wenn ihre Fahrzeuge handwerklich hergestellte Produkte transportieren. Diese war allerdings unpräzise und führte laut ZV in der Praxis dazu, dass Toll Collect den Handwerksbegriff zu eng auslegte. Handwerksbäcker mit zentraler Produktion und einem regionalen Filialnetz wurden teilweise aufgefordert, Mautgebühren zu zahlen. Das hat in vielen Betrieben für Unsicherheit gesorgt, aber vor allem zu unnötiger Bürokratie und drastischen Mehrkosten geführt.

 

Erfolgreiche Interessenvertretung

Der ZV hat das Manko gegenüber der Politik angeprangert und eine Klarstellung des Handwerksbegriff gefordert. Nun hat das Bundesverkehrsministerium in einem Brief an den ZV klargestellt, dass Lkw der Handwerksbäckereien unter die Handwerkerausnahme fallen. Demnach sind nunmehr Fahrten von Handwerksbetrieben, also allen Bäckereien, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammern eingetragen sind, grundsätzlich mautbefreit, wenn Brot und andere Backwaren transportiert werden. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, wie viele Verkaufsstellen sie betreiben und wie die Herstellungsprozesse organisiert sind.

„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Ministerium für Klarstellung gesorgt hat, denn handwerkliche Herstellung hat nichts mit Größe zu tun. Viele modern aufgestellte Handwerksbäcker betreiben heutzutage eine zentrale Produktion und ein regionales Filialnetz, um im Wettbewerb bestehen zu können. Es ist daher konsequent und folgerichtig, dass künftig alle in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe gleich behandelt werden“, kommentiert Roland Ermer, Präsident des ZV. „Einmal mehr hat sich gezeigt, wie wichtig gezielte Interessenvertretung im Bäckerhandwerk ist“, ergänzt Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des ZV. „So konnte eine massive bürokratische und finanzielle Mehrbelastung von den Innungsbetrieben abgewendet werden. Das ist ein großer Erfolg und wird unsere Innungsbetriebe pünktlich zum Weihnachtsfest freuen“.

 

Anmeldepflicht besteht dennoch

Nähere Informationen zur praktischen Ausgestaltung der Mautregelung bekommen Handwerksbetriebe bei ihrem zuständigen Landesinnungsverband. Denn trotz nunmehr scheinbar klarer Handwerksregelung gibt es noch einiges zu beachten. So müssen beispielsweise auch von der Mautpflicht befreite Handwerksbetriebe des Bäckerhandwerks ihre Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bei Toll Collect anmelden.

Weitere Informationen zur Lkw-Maut finden sich auch auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität.

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