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ZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg mahnt, dass Beschlüsse für Betriebe praktikabel sein müssen.
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Titelseite BÄKO-magazin Ausgabe 3-26
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Gemischtes Echo

Die Bundesregierung hat Maßnahmen zu Energie- und Bürokratieentlastungen beschlossen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) begrüßt die Beibehaltung der Stromsteuererstattung, kritisiert jedoch bleibende Dokumentationspflichten.

Im Rahmen der Kabinettssitzung vom 3. September 2025 hat die Bundesregierung u.a. Beschlüsse zu den Themen Stromkostenentlastungen und zum Abbau von Bürokratie gefasst. Der ZV bewertet die getroffenen Beschlüsse des Kabinetts gemischt: Die Beibehaltung der Stromsteuererstattung für das produzierende Gewerbe beurteilt der Branchenverband als positiv. So gehört das Bäckerhandwerk weiterhin zu den Branchen, die zumindest in Teilen von der Politik bei der Stromsteuer auch zukünftig entlastet werden. Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des ZV, begrüßt auch die weiteren Beschlüsse im Bereich Energieversorgung: „Die Entlastungen bei der Gasspeicherumlage und den Netzentgelten sind eine positive Entwicklung und der richtige Schritt, um dem energieintensiven Bäckerhandwerk die dringend notwendigen Erleichterungen zu verschaffen.“

 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Dokumentationspflichten bleiben

Kritisch bewertet der ZV hingegen die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Zwar sollen die Berichtspflichten gestrichen werden, die Dokumentationspflichten und das Grundgerüst des Gesetzes bleiben jedoch auch in Zukunft bestehen. „Diese Entscheidung ist wirklich eine Enttäuschung für uns. Im Koalitionsvertrag war die vollständige Abschaffung des Gesetzes versprochen worden, nun wird es nur minimal entschärft“, beklagt Hauptgeschäftsführer Dr. Berg. „Für die kleinen und mittleren Zulieferbetriebe im Bäckerhandwerk bleiben damit weiterhin bürokratische Belastungen und Rechtsunsicherheit bestehen. Viele Betriebe werden weiter mit seitenlangen Codes of Conduct belastet, obwohl sie längst alle deutschen und europäischen Standards erfüllen. Das ist eine Zumutung für die Branche!“

 

Arbeitszeitgesetz: Anpassungen gefordert

Bezüglich des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) erinnert der ZV daran, dass die Regierung im Koalitionsvertrag zugesagt habe, es zu modernisieren und den Ausnahmekatalog nach §10 ArbZG um das Bäckerhandwerk zu erweitern. Damit könnten Beschäftigte in der Herstellung und im Ausliefern von Backwaren an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu acht Stunden eingesetzt werden, statt wie bisher nur drei. Die Umsetzung dieser Pläne lasse aktuell noch auf sich warten: „Die Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes sollte die Koalition jetzt angehen. Für die Praxis ist die derzeitige Dreistundenregelung völlig untauglich. Ohne eine Anpassung beim Arbeitszeitrecht haben Handwerksbäcker im Wettbewerb mit Tankstellen und Supermärkten keine fairen Chancen“, mahnt Dr. Berg. Der ZV verweist zudem darauf, dass das Bäckerhandwerk als einziges Gewerk steigende Ausbildungszahlen verzeichnet. „Eine zeitgemäße Regelung der Arbeitszeiten würde den Beruf noch attraktiver machen und jungen Menschen eine klare Perspektive geben. Das wäre ein starkes Signal – nicht nur an unsere Betriebe, sondern auch an die nächste Generation von Bäckerinnen und Bäckern“, ergänzt Berg.

 

Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie

Laut dem Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium zum Steueränderungsgesetz 2025 vom 4. September 2025 soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% (derzeit 19%) für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – zum 1. Januar 2026 dauerhaft eingeführt werden. Der ZV sieht darin ein positives Signal. „Der reduzierte Steuersatz von 7% für gastronomische Speisen erhöht die Kaufkraft unserer Kundschaft und entlastet Bäckereien“, hebt Hauptgeschäftsführer Dr. Berg hervor. Der Zentralverband weist jedoch darauf hin, dass es sich noch um einen Referentenentwurf handelt. „Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten und uns dafür einsetzen, dass die Interessen des Bäckerhandwerks auch in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden“, versichert Berg weiter.

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