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Zentralverband

Folgen des Diesel-Fahrverbots für Bäcker

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Sorge zur Kenntnis. Die nach dem Urteil grundsätzlich mögliche Aussprache von Fahrverboten hätte gravierende Folgen für den Lieferverkehr und die Mitarbeiter.

Ausnahmen für das Handwerk sind allerdings vorgegeben. Das am Dienstag verkündete Urteil ermöglicht den Kommunen grundsätzlich den Erlass von Fahrverboten bei Überschreitung von Schadstoffgrenzen. Dies könnte über 60 deutsche Städte betreffen, die selbst darüber entscheiden dürfen. Die Fahrverbote hätten weitreichende Auswirkungen für das Bäckerhandwerk, so Michael Wippler, Präsident des ZVs: „Betroffen wären zahlreiche Lieferfahrzeuge sowie natürlich unsere MitarbeiterInnen, die teilweise nicht auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen können. Politik und Autohersteller müssen nun zügig Lösungen finden, die sicherstellen, dass unsere Mitgliedsbetriebe weiterhin ihre Geschäfte und Kunden beliefern können und unsere MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz erreichen“.
Verhältnismäßigkeit prüfen
Der ZV weist darauf hin, dass die Kommunen und Städte zwar die Möglichkeit zur Erlassung des Fahrverbots haben, diese jedoch auf Verhältnismäßigkeit prüfen und nicht zwingend umsetzen müssen. Es gibt Maßnahmen und Lösungswege, mit denen sich Schadstoffe spürbar reduzieren und Fahrverbote vermeiden lassen. Lange Übergangsfristen sind unabdingbar, da zahlreiche Lieferfahrzeuge von der Regelung betroffen wären. Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus klargestellt, dass es hinreichender Ausnahmen z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen bedarf. „Die gemachten Fehler in der Automobilbranche dürfen nicht zulasten des Handwerks und der VerbraucherInnen gehen. Wir appellieren deutlich an Politik und Autohersteller, zügig Verantwortung zu übernehmen, und Alternativen zu prüfen und zu ergreifen, etwa Nachrüstungen. Die Kosten hierfür müssen von der Automobilindustrie übernommen werden“, bekräftigt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des ZVs. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben CDU / CSU und SPD klar festgehalten, dass Fahrverbote vermieden werden sollen, so dass nun aus Sicht des ZVs auch dementsprechend gehandelt werden muss. Das Bäckerhandwerk bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Luftreinhaltung in deutschen Kommunen und Städten, weist jedoch auch auf die Notwendigkeit der vom Bundesverwaltungsgericht angemahnten Ausnahmeregelungen im Wirtschafts- und Anwohnerverkehr hin. Der ZV wird sich bei der Ausarbeitung dieser Regelungen weiterhin klar positionieren und die Interessen des Bäckerhandwerks deutlich vertreten.

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