Die Entscheidung des Umweltbundesamtes, die Anwendung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) anzupassen und eine Mengenschwelle von 500 Gramm für Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter einzuführen, trifft auf die volle Zustimmung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Damit entfällt künftig die Abgabepflicht für Stollenverpackungen mit einem Inhalt von über 500 Gramm.
„Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Einen Christstollen regulatorisch wie einen Snack für unterwegs einzustufen, widerspricht den Konsumgewohnheiten der Menschen“, erklärt ZV-Präsident Roland Ermer. „Die neue Regelung schafft endlich Klarheit und befreit unsere Betriebe von einer absurden Bürokratielast. Verpackungen müssen nach ihrer tatsächlichen Nutzung durch Verbraucher bewertet werden – nicht nach theoretischen Annahmen.“
Rechtzeitige Kurskorrektur
Das Umweltbundesamt hatte mit Allgemeinverfügung vom 6. August 2025 entschieden, dass ein Christstollen mit einem Gewicht von 750 Gramm, der in eine Folientüte eingepackt ist, unter das Einweg-Verpackungsgesetz fällt. Er wäre demnach wie ein wie ein „Imbiss für unterwegs“ zu behandeln gewesen. Diese Einstufung sorgte bundesweit für Kopfschütteln in der Branche und wurde vom Zentralverband als Verpackungsirrsinn und Regelwust kritisiert. Die Abgabe hätte handwerklich arbeitende Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie und Kosten belastet und die hochwertigen Traditionsstollen zu bloßen „Snacks to go“ degradiert. Die Verbände des Bäckerhandwerks hatten sich deswegen gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks für eine Korrektur dieser Entscheidung eingesetzt. Der Zentralverband hatte gegen diese Einstufung protestiert und die Handwerksbäckereien aufgerufen, Widerspruch einzulegen.
„Die Entscheidung des Umweltbundesamtes ist ein Sieg der Vernunft und ein gutes Beispiel dafür, dass konstruktiver Dialog zwischen Handwerk, Politik und Verwaltung funktioniert. Die Entscheidung ist wichtiger Schritt hin zu Bürokratieabbau, fairen Wettbewerbsbedingungen und praktikablem Umweltschutz“, resümiert ZV-Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg.
Erleichterung in den „Stollen-Hochburgen“
Für besonders große Erleichterung sorgt die Entscheidung in der Region Mitteldeutschland mit ihrer ausgeprägten Stollenkultur: In Sachsen und Thüringen bestehen zudem vier Stollenschutzverbände, die das regionale Kulturgut „Stollen“ insbesondere im Marketing stärken. Die dortigen Landesinnungsverbände hatten das Thema frühzeitig auf ihre Agenda gesetzt und den Protest aktiv begleitet.
Stefan Richter, Landesobermeister und Vertreter des sächsischen Bäckerhandwerks, sieht in der Entscheidung ein deutliches Signal: „Das ist ein Erfolg für alle, die sich gegen die offensichtliche Willkür stark gemacht haben. Unsere Argumente waren begründet, unsere Haltung geschlossen – und das hat Wirkung gezeigt. Einen Stollen, insbesondere mit 750 Gramm wie ein ‚To-Go-Produkt‘ zu behandeln, war von Anfang an unsinnig.“
Auch Celestina Brandt, Landesinnungsmeisterin für das Thüringer Bäckerhandwerks, bewertet die Entwicklung positiv: „Das Handwerk hat geschlossen und mit Augenmaß reagiert – juristisch sauber, politisch klug und öffentlich nachvollziehbar. Jetzt ist klar: Wer sich engagiert, kann etwas bewegen.“










