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Die Bonpflicht schafft nicht nur Müllberge, sondern führt auch zu viel Bürokratie in den Betrieben. (Foto: ZV/Shutterstock)
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Zentralverband

Bürokratieabbau jetzt angehen

Die Bundesregierung muss die Unternehmen von überbordender Bürokratie befreien und das versprochene Bürokratieentlastungsgesetz IV endlich auf den Weg bringen. Der ZV hat dazu erneut 48 Vorschläge auf den Tisch gelegt.

Zudem sollten in der Corona-Krise und im anschließenden Aufschwung bürokratische Pflichten ausgesetzt werden, um die Wirtschaft schnell wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Das Bild wurde vom Absender entfernt. Die Bonpflicht ist ein Beispiel unnötiger Bürokratie, die das Bäckerhandwerk belastet. Es gibt viele weitere unsinnige Vorgaben und Pflichten, die der ZV in seiner Liste aufführt. Dem Kanzleramt wurden 48 Vorschläge zum Bürokratieabbau übergeben.
„Die Bürokratiebelastung hat für kleine und mittelständische Unternehmen in den vergangenen Jahren ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr zu bewältigen ist und für viele Betriebe sogar existenzbedrohend wirkt“, so Michael Wippler, ZV-Präsident. Das von der Großen Koalition verabschiedete „Bürokratieentlastungsgesetz III" war zwar ein wichtiger Schritt, habe aber keine spürbare Erleichterung für den Mittelstand gebracht. Die zahlreichen Bürokratiepflichten führen mittlerweile sogar dazu, dass Betriebe aufgeben oder keinen Nachfolger finden. „Der Unternehmergeist in diesem Land nimmt stetig ab, und das schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland“, stellt Wippler weiter fest. „Wir spüren enormen Unmut in unserer Branche. Die Regierung muss daher dringend das versprochene Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg bringen und dabei unsere Vorschläge zum Bürokratieabbau berücksichtigen“, fordert Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. „Die Große Koalition hat der deutschen Wirtschaft versprochen, das Gesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden. Bislang hat Wirtschaftsminister Peter Altmaier aber noch nicht einmal einen Entwurf vorgelegt.“
Gerade aufgrund der aktuellen Corona-Belastungen und mit Blick auf die Bundestagswahlen im Herbst dränge die Zeit, so Schneider. Andernfalls drohe die Gefahr, dass gerade viele kleine und mittelständische Unternehmen nicht nur den Betrieb aufgeben, sondern sich bei Wahlen enttäuscht von den etablierten Parteien abwenden – mit entsprechenden Folgen für unsere Demokratie. Gerade derzeit belastet die Corona-Krise die Betriebe enorm. Um die Folgen der Krise zu bewältigen, brauchen sie kurz- und vor allem langfristig ein wirtschaftliches Umfeld, das möglichst wenig belastet und eine schnelle und spürbare Erholung möglich macht. „Wir brauchen daher dringend ein Belastungsmoratorium für die Dauer der Corona-Krise und die Zeit danach, damit die Betriebe wieder Luft zum Atmen und Freiräume für Investitionen bekommen“, fordert Schneider. Bürokratisch überbordende Pflichten, so etwa zahlreiche Dokumentationspflichten oder die Bon-Pflicht, sollten mindestens für die Dauer der Corona-Krise ausgesetzt werden und den Betrieben so eine dringend notwendige Entlastung bringen.
Konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau gibt es genug
Der Zentralverband hat im Herbst insgesamt 48 Vorschläge für ein neues Bürokratientlastungsgesetz vorgelegt, der Normenkontrollrat Baden-Württemberg vor kurzem 20 Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt.
Beispiele (Die vollständige Liste der 48 Vorschläge mit Erklärungen sind unter https://www.baeckerhandwerk.de/ zu finden):

  • Die Statistikpflichten effizienter und belastungsärmer gestalten.
  • Um die Betriebsnachfolgen zu erleichtern, sollte kurzfristig der Bestandsschutz ausgeweitet werden.
  • Für KMU sollten bei den Kennzeichnungspflichten für Backwaren in Fachgeschäften Ausnahmen geschaffen und Sonderregelungen für Verpackungen in Selbstbedienung abgeschafft werden.
  • Bei der Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sollte wieder eine Kleinbetriebsklausel eingeführt werden.
  • Die – europarechtlich nicht gebotene – Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten sollte gestrichen werden.
  • Die zulässige Arbeitszeit in der Herstellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen sollte auf acht Stunden ausgeweitet werden.
  • Die Verdienstgrenze für Minijobber sollte kurzfristig und zügig angehoben werden.
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