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Zentralverband

Bürokratieabbau gefordert

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks fordert weniger Bürokratie im Arbeitsrecht. Arbeitsverträge müssten in Zeiten der Digitalisierung und Jobflexibilisierung auch per E-Mail übermittelt werden können. Der Bundestag solle den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie entsprechend anpassen.

Das deutsche Bäckerhandwerk steht aufgrund der Energie- und Rohstoffkrise stark unter Druck. Vor allem die überzogene Bürokratie ist für viele Betriebe zum echten Hemmschuh geworden. Dennoch werden laut ZV klare Chancen nicht erkannt und ergriffen. Jüngstes Beispiel: Arbeitsminister Hubertus Heil verhindere mit seinem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (BT. Drs. 20/1636), dass Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen künftig digital statt in Papierform möglich sind.

Mehr Digitalisierung möglich machen

„Der Gesetzentwurf schießt über das Ziel hinaus. Statt wie versprochen die Richtlinie 1:1 ins deutsche Recht umzusetzen, werden erneut durch die Hintertür die Vorgaben der EU-Richtlinie verschärft. So etwa bei den künftig vorgeschriebenen Angaben zu Ruhepausen oder der Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum der deutsche Gesetzentwurf die im Europarecht ausdrücklich eingeräumten Möglichkeit des digitalen Versands ignoriert. In Zeiten der Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt unglaublich“, kritisiert ZV-Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider. Die ausschließliche Vorgabe der Schriftform für Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen sei unnötige Bürokratie und sollte entfallen, fordert Schneider daher.

Entlastung tut Not

Stattdessen bringe der Gesetzentwurf neue, zusätzliche Bürokratie für die Betriebe mit sich: erheblicher Anpassungsbedarf bei der Neuerstellung und Änderung von Arbeitsverträgen sei die Folge. Künftig müssten deutlich mehr Vertragsinhalte in Papierform niedergelegt werden. Das widerspreche dem Wunsch von Unternehmen und Beschäftigten, Arbeitsbeziehungen stärker zu digitalisieren. Für jeden Verstoß droht Arbeitgebern zukünftig sogar ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro, wenn diese nicht die wesentlichen Vertragsbedingungen in Papierform zur Verfügung stellen. „In der aktuellen Situation benötigen insbesondere die klein- und mittelständischen Unternehmen dringend spürbare Entlastungen – beispielsweise indem die Digitalisierung des Arbeitsvertragsrechts ermöglicht und so den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht wird. Das Digitalisierungsverbot für Arbeitsverträge und andere wesentliche Vertragsbedingungen muss daher abgeschafft werden“, resümiert Daniel Schneider.

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