Der ZV hat sich auch 2017 dafür stark gemacht, die Rahmenbedingungen für das Bäckerhandwerk weiter zu verbessern. Dabei standen die Umsetzung der Energiewende, der Fachkräftemangel, das Arbeitszeitgesetz und die Acrylamidverordnung weit oben auf der Agenda des Verbandes. Der Zentralverband hatte vehement auf die steigenden Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage hingewiesen. Durch dieses Engagement wurde die Finanzierung der Energiewende zum Fokusthema in der Öffentlichkeit. Gleich zu Beginn des Jahres übte der Bundesrechnungshof (BRH) ebenfalls Kritik an der Umsetzung der Energiewende, wodurch sich der ZV in seinem Anliegen bestätigt fühlt. Auch in Zukunft sich der ZV für eine gerechte und bezahlbare Energiewende einsetzen.
Fachkräftenachwuchs stark im Blick
Um dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat der ZV eine Reihe von Maßnahmen in den Verbandsgremien angedacht und begonnen, z.B. die Neugestaltung der Webpräsenz der Nachwuchskampagne „Back dir deine Zukunft“, die Herausgabe von Handlungshilfen für die Ausbildung sowie für die Beschäftigung von Flüchtlingen sowie eine Reform der Ausbildungsverordnung für den Beruf „Fachverkäufer/in“. Zudem kämpfe der ZV darum, dass die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen auf acht Stunden betriebsbezogen ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetz, unabhängig von einem Tarifvertrag.
Weitere Themen
In der zweiten Jahreshälfte stimmte der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments dem Entwurf einer Acrylamidverordnung der EU-Kommission zu. Die Forderung nach einem Höchstwert für Acrylamid konnte abgewendet werden. Eine Vielzahl der Themen, für die sich der ZV intensiv eingesetzt hat, bleibt 2018 weiterhin auf der Agenda. Der Verband wird sich so z.B. weiter für einen Abbau der Bürokratie einsetzen, um insbesondere KMU zu entlasten. Zusätzlich sollen die Begriffe ,Bäcker‘ und ,Bäckerei‘ geschützt werden, damit Verbraucher Handwerksbäckereien eindeutig von Backshops, Tankstellen & Co. unterscheiden können. „Eine weitere Herausforderung wird sein, dass wir uns für die Schaffung eines zeitgemäßen Arbeitszeitrechts sowie für eine Reform der GRW-Förderung einsetzen, um derzeit bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von Innungsbetrieben entgegenzuwirken“, erklärt Schneider.
© Der ZV hat sich auch 2017 dafür stark gemacht, die Rahmenbedingungen für das Bäckerhandwerk weiter zu verbessern. Dabei standen die Umsetzung der Energiewende, der Fachkräftemangel, das Arbeitszeitgesetz und die Acrylamidverordnung weit oben auf der Agenda des Verbandes. Der Zentralverband hatte vehement auf die steigenden Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage hingewiesen. Durch dieses Engagement wurde die Finanzierung der Energiewende zum Fokusthema in der Öffentlichkeit. Gleich zu Beginn des Jahres übte der Bundesrechnungshof (BRH) ebenfalls Kritik an der Umsetzung der Energiewende, wodurch sich der ZV in seinem Anliegen bestätigt fühlt. Auch in Zukunft sich der ZV für eine gerechte und bezahlbare Energiewende einsetzen.
Fachkräftenachwuchs stark im Blick
Um dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat der ZV eine Reihe von Maßnahmen in den Verbandsgremien angedacht und begonnen, z.B. die Neugestaltung der Webpräsenz der Nachwuchskampagne „Back dir deine Zukunft“, die Herausgabe von Handlungshilfen für die Ausbildung sowie für die Beschäftigung von Flüchtlingen sowie eine Reform der Ausbildungsverordnung für den Beruf „Fachverkäufer/in“. Zudem kämpfe der ZV darum, dass die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen auf acht Stunden betriebsbezogen ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetz, unabhängig von einem Tarifvertrag. Weitere Themen
In der zweiten Jahreshälfte stimmte der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments dem Entwurf einer Acrylamidverordnung der EU-Kommission zu. Die Forderung nach einem Höchstwert für Acrylamid konnte abgewendet werden. Eine Vielzahl der Themen, für die sich der ZV intensiv eingesetzt hat, bleibt 2018 weiterhin auf der Agenda. Der Verband wird sich so z.B. weiter für einen Abbau der Bürokratie einsetzen, um insbesondere KMU zu entlasten. Zusätzlich sollen die Begriffe ,Bäcker‘ und ,Bäckerei‘ geschützt werden, damit Verbraucher Handwerksbäckereien eindeutig von Backshops, Tankstellen & Co. unterscheiden können. „Eine weitere Herausforderung wird sein, dass wir uns für die Schaffung eines zeitgemäßen Arbeitszeitrechts sowie für eine Reform der GRW-Förderung einsetzen, um derzeit bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von Innungsbetrieben entgegenzuwirken“, erklärt Schneider.
Um dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hat der ZV eine Reihe von Maßnahmen in den Verbandsgremien angedacht und begonnen, z.B. die Neugestaltung der Webpräsenz der Nachwuchskampagne „Back dir deine Zukunft“, die Herausgabe von Handlungshilfen für die Ausbildung sowie für die Beschäftigung von Flüchtlingen sowie eine Reform der Ausbildungsverordnung für den Beruf „Fachverkäufer/in“. Zudem kämpfe der ZV darum, dass die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen auf acht Stunden betriebsbezogen ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetz, unabhängig von einem Tarifvertrag. Weitere Themen
In der zweiten Jahreshälfte stimmte der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments dem Entwurf einer Acrylamidverordnung der EU-Kommission zu. Die Forderung nach einem Höchstwert für Acrylamid konnte abgewendet werden. Eine Vielzahl der Themen, für die sich der ZV intensiv eingesetzt hat, bleibt 2018 weiterhin auf der Agenda. Der Verband wird sich so z.B. weiter für einen Abbau der Bürokratie einsetzen, um insbesondere KMU zu entlasten. Zusätzlich sollen die Begriffe ,Bäcker‘ und ,Bäckerei‘ geschützt werden, damit Verbraucher Handwerksbäckereien eindeutig von Backshops, Tankstellen & Co. unterscheiden können. „Eine weitere Herausforderung wird sein, dass wir uns für die Schaffung eines zeitgemäßen Arbeitszeitrechts sowie für eine Reform der GRW-Förderung einsetzen, um derzeit bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von Innungsbetrieben entgegenzuwirken“, erklärt Schneider.