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Fristverlängerung für Inklusionspreis

Eine dauerhafte Wiedereingliederung von Mitarbeitern mit Behinderungen ist keineswegs alltäglich. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe BGN zeichnet deshalb außergewöhnliches Engagement aus, durch das Unternehmen Berufserkrankten und Schwerverletzten nach Arbeitsunfällen die erfolgreiche Wiedereingliederung ins Erwerbsleben ermöglichen. Coronabedingt wurde die Einreichungsfrist bis zum 31. März 2021 verlängert.
Bewerbungen von kleinen und mittleren Betrieben besonders erwünscht
Bewerben für den BGN-Inklusionspreis können sich alle Mitgliedsbetriebe der BGN.  Besonders erwünscht sind Beispiele aus kleinen und mittleren Betrieben.
Mehr Wissen über die Möglichkeiten
Erfolgreiche Inklusion nützt Mitarbeitern und Unternehmen. Denn Menschen mit Behinderung sind wertvolle Mitarbeiter. Das anhand besonderer Beispiele zu verdeutlichen ist das Ziel des BGN-Inklusionspreises. Lösungsansätze für Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen zugänglich gemacht und verbreitet werden. Denn oftmals fehlt es nicht am Willen oder den notwendigen Strukturen, sondern am Wissen über die Möglichkeiten und Hilfen um Inklusionsprojekte zum Erfolg zu führen.
Bewerbungsunterlagen und Teilnahmebedingungen unter www.bgn-Inklusionspreis.de

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