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(Foto: ZV/Shutterstock)
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ZV-Vorschläge zur Bürokratieentlastung

Noch vor den Wahlen will die Bundesregierung das Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg bringen. Dies wird vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) ausdrücklich begrüßt. Allerdings müsse der vorgelegte Maßnahmenkatalog erweitert und zügig beschlossen werden.
Entlastung von unnötigen Doppelmeldungen
„Das ist eine großartige Nachricht aus Berlin“, kommentiert Michael Wippler, Präsident des ZV. "Dieses Gesetz würde die Unternehmen von unnötigen Doppelmeldungen von Daten im Rahmen ihrer Statistikpflichten entlasten. Die perspektivische Ausweitung der Wirtschaftsnummer auf alle Verwaltungsverfahren muss schnellstmöglich umgesetzt werden", erklärt Wippler.
Und ZV-Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider ergänzt: "Anders als die Vorschläge unseres Zentralverbandes sieht der Maßnahmenkatalog der Arbeitsgruppe der Bundesregierung allerdings überwiegend keine konkreten gesetzliche Änderungen vor und beschränkt sich an zahlreichen Stellen auf allgemeine Ankündigungen oder Prüfaufträge. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.“
Aus ZV-Sicht fehlen noch zentrale Punkte
Schneider weist zudem darauf hin, dass aus Sicht des Bäckerhandwerks zentrale Vorschläge zum Bürokratieabbau fehlen, etwa die vom ZV geforderte Änderung des Arbeitszeitgesetzes und die Einführung einer Bagatellgrenze für die Belegausgabepflicht oder die vom ZV und vom Normenkontrollrat des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagenen Entlastungen für das Bäckerhandwerk.
„Die Bundesregierung muss nun Gas geben, wenn das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Andernfalls drohe die Gefahr, dass gerade viele kleine und mittelständische Unternehmen mit der zusätzlichen Last der Corona-Pandemie nicht nur den Betrieb aufgeben, sondern sich enttäuscht von den großen Volksparteien im Stich gelassen fühlen“, so Schneider.

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