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Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks hat in seinem aktuellen Newsletter zur Vorsicht bei Markennamen geraten und gibt Empfehlungen bekannt.
© Ganz aktuell musste der Verbund des Rheinischen Bäckerhandwerks wieder erleben, dass ein Mitgliedsbetrieb ein tolles neues Café mit einem sehr kreativen Namen versehen hat. Auch die gesamte Einrichtung war schon mit diesem Namen und einem entsprechenden Logo versehen worden. Bedauerlicherweise hatte sich ein Konzern diesen Namen aber bereits rechtlich schützen lassen - und zwar nicht nur deutschlandweit, sondern europaweit beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Ein Anwaltsbüro, das für diesen europaweit tätigen Konzern tätig war, mahnte die Bäckerei ab und forderte nicht nur hohe Anwaltskosten, sondern auch eine Unterlassungserklärung, in der sich der Betrieb verpflichten musste, die gesamte mit dem Markennamen versehene Einrichtung zu verändern, um keinen weiteren Wettbewerbsverstoß zu begehen. Markenrecherche wird empfohlen
Aus diesem Grunde empfiehlt der Verbund dringend, bei neuen Produkt- oder sonstigen Markennamen eine Markenrecherche, sowohl deutschlandweit als auch europaweit, durchzuführen. Diese Markenrecherche ist im Internet kostenlos. Ein hilfreiches Merkblatt mit allen wichtigen Links für eine deutschland-, europa- und sogar weltweite Recherche finden Sie hier: http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/flyer/recherchemarken_dt.pdf 
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Vorsicht bei Markennamen

Der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks hat in seinem aktuellen Newsletter zur Vorsicht bei Markennamen geraten und gibt Empfehlungen bekannt.

Ganz aktuell musste der Verbund des Rheinischen Bäckerhandwerks wieder erleben, dass ein Mitgliedsbetrieb ein tolles neues Café mit einem sehr kreativen Namen versehen hat. Auch die gesamte Einrichtung war schon mit diesem Namen und einem entsprechenden Logo versehen worden. Bedauerlicherweise hatte sich ein Konzern diesen Namen aber bereits rechtlich schützen lassen – und zwar nicht nur deutschlandweit, sondern europaweit beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Ein Anwaltsbüro, das für diesen europaweit tätigen Konzern tätig war, mahnte die Bäckerei ab und forderte nicht nur hohe Anwaltskosten, sondern auch eine Unterlassungserklärung, in der sich der Betrieb verpflichten musste, die gesamte mit dem Markennamen versehene Einrichtung zu verändern, um keinen weiteren Wettbewerbsverstoß zu begehen.
Markenrecherche wird empfohlen
Aus diesem Grunde empfiehlt der Verbund dringend, bei neuen Produkt- oder sonstigen Markennamen eine Markenrecherche, sowohl deutschlandweit als auch europaweit, durchzuführen. Diese Markenrecherche ist im Internet kostenlos. Ein hilfreiches Merkblatt mit allen wichtigen Links für eine deutschland-, europa- und sogar weltweite Recherche finden Sie hier: http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/flyer/recherchemarken_dt.pdf 

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