on on on
Die Mitglieder des Backzutatenverbands machen sich Sorgen um die künftige Energieversorgung. (Screenshot: www.backzutatenverband.de)
©
Titel E-Paper 10-24
Verbände

Signifikante Verteuerung befürchtet

Die Backzutatenhersteller in Deutschland befürchten eine signifikante Verteuerung der Gasbezugspreise; die Ausrufung der zweiten Stufe des „Notfallplans Gas“ gefährde langfristige Lieferkontrakte.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni die Stufe 2, die so genannte „Alarmstufe“, des nationalen „Notfallplans Gas“ ausgerufen. Die deutschen Hersteller von Backzutaten, wie auch alle anderen energieintensiven Industriezweige in Deutschland, sehen sich angesichts dieser Situation zunehmend jeglicher Planungssicherheit für den Energiebezug beraubt. Vor Kurzem hat den Bundestag eine Änderung des Energiesicherstellungsgesetzes (ENSIG) passiert. In diesem Zuge ist geregelt worden, dass ab Ausrufung der Alarmstufe Preisvereinbarungen mit Kunden seitens der Gaslieferanten für unwirksam erklärt werden können, sobald die Bundesnetzagentur zusätzlich die nachhaltige Störung der Gasversorgung der Bundesrepublik feststellt. Ab dem Moment ist damit zu rechnen, dass Preise für Erdgas aufgerufen werden, die dem tagesaktuellen Spotmarktpreis für Gas nahe kommen. Dieser beträgt ein Vielfaches der bisher zu entrichtenden Preise.

Keine Alternativen in Sicht

Wilko Quante, Vorsitzender des Backzutatenverbands: „Sollte es zur Inkraftsetzung des § 24 ENSIG kommen,ist mit einer ganz erheblichen Mehrbelastung der Backzutatenhersteller, aber auch der backenden Betriebe, zu rechnen. Die ganze Backbranche ist energieintensiv. Einsparpotenziale sind weitgehend ausgeschöpft. Das Umstellen auf andere Brennstoffe wie etwa Heizöl, selbst wenn es im Einzelfall technisch umsetzbar ist, verspricht zudem keine Entlastung in preislicher Hinsicht.“

In der Alarmstufe des „Notfallplans Gas“ liegt das Heft des Handelns weiterhin bei den Energieversorgungsunternehmen. Sollte es zur Zündung der dritten Stufe kommen, kommt es zur hoheitlichen Zuteilung der Gasbezugsmengendurch die Bundesnetzagentur. Die Ausrufung dieser Stufe stünde nach derzeitiger Einschätzung des Backzutatenverbands spätestens dann im Raum, wenn sich (abhängig vom Wetter) gegen Ende des kommenden Winters ein Leerlaufen der Gasspeicheranlagen abzeichnen sollte.

BackzutatenEnergiePolitik

Marktplatz Digital

Das könnte Sie auch interessieren