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Die im Sommer 2012 vom Europäischen Parlament beschlossenen Neuregelungen zur Tachographenpflicht belasten insbesondere kleinere Handwerksbetriebe mit Mehrkosten und zusätzlicher Bürokratie – das betont u.a. der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und fordert erneute Anpassungen.
© Die im Sommer 2012 vom Europäischen Parlament beschlossenen Neuregelungen zur Tachographenpflicht belasten insbesondere kleinere Handwerksbetriebe mit Mehrkosten und zusätzlicher Bürokratie – das verkündet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Laut ZDH-Präsident Otto Kentzler seien gerade kleinere Handwerksunternehmen im ländlichen Raum auf eine sachgerechte Ausweitung der Ausnahmen von der Nutzungspflicht für digitale Tachograpfen angewiesen. Um auf das Missverhältnis zur ursprünglich beabsichtigen Entlastung der KMU durch die aktuelle Reform der Regelung hinzuweisen, luden der Zentralverband des Deutschen Handwerks gemeinsam mit den beiden Partnerverbänden Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zu einem Experten-Frühstück mit der Europa-Parlamentarierin Berichterstatterin im federführenden Transportausschuss des Europaparlaments Gesine Meißner ein. Mit seiner Entscheidung im Sommer war das Europäische Parlament in mehreren Punkten nicht den Empfehlungen des zuständigen Verkehrsausschusses gefolgt. Dieser hatte sich dafür ausgesprochen, dass in der EU Fahrten zum Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen im Umkreis von 150 Kilometern zum Unternehmenssitz nicht mehr mit dem digitalen Fahrtenschreiber erfasst werden müssten, wenn die Fahrzeuge von nicht-hauptamtlichen Fahrern gesteuert würden. Mit seiner Entscheidung erweiterte das Europäische Parlament den Umkreis zum Unternehmenssitz von den ursprünglichen 50 aber nur auf 100 Kilometer. Kentzler vertritt dazu eine klare Position: „Viele Handwerker sind darauf angewiesen, dass der Radius - wie vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments beschlossen - auf 150 Kilometer heraufgesetzt wird. Innerhalb dieses Umkreises sollten Handwerksbetriebe von der Tachographenpflicht und damit von den erheblichen Bürokratielasten befreit werden.“ Geltungsbereich soll erweitert werden Besonders problematisch sei, dass das Parlament eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung, der bislang nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen umfasste, auf alle Fahrzeuge mit einem Gesamt-gewicht über 2,8 Tonnen vorschlägt. In dieser Gewichtsklasse ist jedoch ein Großteil der Fahrzeuge von Handwerksbetrieben und anderen Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes unterwegs. Der ZDH hat sich daher für eine strikte Begrenzung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgesprochen. Auf dem Treffen sprach sich auch Gesine Meißner für erneute Anpassungen bei den Ausnahmen zur Tachographenpflicht aus: „Kleine und mittelständische Unternehmen müssen von unnötiger Bürokratie befreit werden. Bei der Überarbeitung der Tachographen-Verordnung haben wir eine konkrete Möglichkeit dazu. Es reicht nicht, den Büro-kratieabbau nur in Sonntagsreden zu fordern."
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Schlechte Noten vom Handwerk

Die im Sommer 2012 vom Europäischen Parlament beschlossenen Neuregelungen zur Tachographenpflicht belasten insbesondere kleinere Handwerksbetriebe mit Mehrkosten und zusätzlicher Bürokratie – das betont u.a. der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und fordert erneute Anpassungen.

Die im Sommer 2012 vom Europäischen Parlament beschlossenen Neuregelungen zur Tachographenpflicht belasten insbesondere kleinere Handwerksbetriebe mit Mehrkosten und zusätzlicher Bürokratie – das verkündet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Laut ZDH-Präsident Otto Kentzler seien gerade kleinere Handwerksunternehmen im ländlichen Raum auf eine sachgerechte Ausweitung der Ausnahmen von der Nutzungspflicht für digitale Tachograpfen angewiesen.

Um auf das Missverhältnis zur ursprünglich beabsichtigen Entlastung der KMU durch die aktuelle Reform der Regelung hinzuweisen, luden der Zentralverband des Deutschen Handwerks gemeinsam mit den beiden Partnerverbänden Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zu einem Experten-Frühstück mit der Europa-Parlamentarierin Berichterstatterin im federführenden Transportausschuss des Europaparlaments Gesine Meißner ein.

Mit seiner Entscheidung im Sommer war das Europäische Parlament in mehreren Punkten nicht den Empfehlungen des zuständigen Verkehrsausschusses gefolgt. Dieser hatte sich dafür ausgesprochen, dass in der EU Fahrten zum Transport eigener Materialien, Ausrüstungen und Maschinen im Umkreis von 150 Kilometern zum Unternehmenssitz nicht mehr mit dem digitalen Fahrtenschreiber erfasst werden müssten, wenn die Fahrzeuge von nicht-hauptamtlichen Fahrern gesteuert würden. Mit seiner Entscheidung erweiterte das Europäische Parlament den Umkreis zum Unternehmenssitz von den ursprünglichen 50 aber nur auf 100 Kilometer. Kentzler vertritt dazu eine klare Position: „Viele Handwerker sind darauf angewiesen, dass der Radius – wie vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments beschlossen – auf 150 Kilometer heraufgesetzt wird. Innerhalb dieses Umkreises sollten Handwerksbetriebe von der Tachographenpflicht und damit von den erheblichen Bürokratielasten befreit werden.“

Geltungsbereich soll erweitert werden
Besonders problematisch sei, dass das Parlament eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung, der bislang nur Fahrzeuge über 3,5 Tonnen umfasste, auf alle Fahrzeuge mit einem Gesamt-gewicht über 2,8 Tonnen vorschlägt. In dieser Gewichtsklasse ist jedoch ein Großteil der Fahrzeuge von Handwerksbetrieben und anderen Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes unterwegs. Der ZDH hat sich daher für eine strikte Begrenzung des Geltungsbereichs der Verordnung auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgesprochen.
Auf dem Treffen sprach sich auch Gesine Meißner für erneute Anpassungen bei den Ausnahmen zur Tachographenpflicht aus: „Kleine und mittelständische Unternehmen müssen von unnötiger Bürokratie befreit werden. Bei der Überarbeitung der Tachographen-Verordnung haben wir eine konkrete Möglichkeit dazu. Es reicht nicht, den Büro-kratieabbau nur in Sonntagsreden zu fordern."

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