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(Screenshot: www.backzutatenverband.de)
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Verbände

Neues Kapitel aufgeschlagen

Ein neuer Grenzwert schützt die Gesundheit und macht die Kennzeichnung der Härtung von Ölen und Fetten nach Auffassung von Ölsaatenverarbeitern und Backzutatenverband überflüssig. Sie fordern daher den Wegfall der Härtungskennzeichnung.

Ab 2. April 2021 gilt in der Europäischen Union ein neuer Grenzwert für industrielle trans-Fettsäuren (TFA) in Höhe von 2%. Damit folgt die EU den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Transfette bis 2023 weitgehend aus Nahrungsmitteln verbannen will.
Die ölsaatenverarbeitende Industrie begrüßt den Grenzwert und wirbt für einen Neuanfang in Debatten um Transfette in Lebensmitteln. "Noch immer geistert das Märchen von den bösen Transfetten in unseren Lebensmitteln durch die Medien. Dabei ist das schon seit Jahren kein Thema mehr. Dieser Transfette-Mythos schädigt die Wirtschaft, verunsichert Verbraucher und ist auserzählt”, ist Jaana Kleinschmit von Lengefeld, Präsidentin von OVID, Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland, überzeugt.
Thema schon lange auf der Agenda
Die deutschen Pflanzenölraffinerien minimieren Transfette bereits seit 2012 erfolgreich, indem sie auf teilgehärtete Fette verzichten. Stattdessen setzen sie auf Pflanzenölmischungen aus voll- sowie ungehärteten Ölen, die im Rahmen eines vom Forschungskreis der Ernährungsindustrie (FEI) koordinierten Projekts der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) entstanden. Dies eröffnet die Möglichkeit, die Gehalte an ernährungsphysiologisch wertvollen mehrfach ungesättigten Fettsäuren zu erhöhen. Dass Teilhärtung zu hohen TFA-Gehalten und Vollhärtung zu sehr geringen TFA-Gehalten führt, sei aber bis heute in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt.
“Der neue Grenzwert schützt Verbraucher vor hohen Transfettgehalten und macht die gesetzliche Härtungskennzeichnung überflüssig. Sie verwirrt Konsumenten, schürt das Märchen von den bösen Transfetten und behindert den Einsatz innovativer, ernährungsphysiologisch optimierter Fettmischungen. Diese Kennzeichnung gehört daher abgeschafft”, appelliert Kleinschmit von Lengefeld, und erhält dabei Rückendeckung durch den Backzutatenverband und den Forschungskreis der Ernährungsindustrie e.V. (FEI).
"Unerwünschter" Nahrungsbestandteil
TFA sind ungesättigte Fettsäuren, die sich sowohl auf natürliche Weise als auch durch lebensmitteltechnologische Prozesse bilden können. Sie gehören zu den unerwünschten Bestandteilen unserer Nahrung. Laut WHO steigt bei zu hoher TFA-Aufnahme das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung liegt der mittlere TFA-Verzehr hierzulande unterhalb der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, nicht mehr als 1% der Nahrungsenergie in Form von TFA zu verzehren.

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