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Der Verband Deutscher Mühlen (VDM) fordert eine technische Lösung für GVO-Spuren auch im Bereich Lebensmittel.
© Der Verband Deutscher Mühlen (VDM) fordert eine technische Lösung für GVO-Spuren auch im Bereich Lebensmittel. Der Beschluss des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit in Brüssel, eine „Technische Lösung“ für Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bei Futtermitteln auf EU-Ebene einzuführen, sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch Lebensmittel einbeziehen? Sofern sie eine „technische Nachweisgrenze“ von 0,1% an GVO nicht überschreiten, können Futtermittel demnach künftig in den meisten Fällen verkauft werden. Weil Lebensmittel nicht von dieser Regelung umfasst sind, greife sie allerdings viel zu kurz. Damit sind nämlich weiter alle Lebensmittelunternehmer durch Funde von zufälligen GVO-Spuren bedroht. Dieser Zustand sei für die Mühlen nicht akzeptabel. Durch die heute möglichen Analysemethoden reichen bereits kleinste Spuren, die etwa durch die Transporte in den internationalen Warenströmen nicht ausgeschlossen werden können, aus, um z.B. die Mühlen in unabsehbare Haftungsrisiken zu stürzen. Zudem mache die Trennung zwischen Futter- und Lebensmittel bei Getreide überhaupt keinen Sinn, da bei Produktion, Transport und Handel häufig noch gar nicht klar ist, zu welchem Zweck es später verarbeitet wird. Schließlich zeigen Lösungen, wie etwa in Österreich oder der Schweiz, dass pragmatische Ansätze durchaus möglich sind. Ruf nach Rechtssicherheit „Die getroffene Einigung bei Futtermitteln zeigt, dass sich die Nulltoleranz überlebt hat“, kommentiert VDM-Hauptgeschäftsführer Manfred Weizbauer die aktuelle Entwicklung. „Es ist bei Experten anerkannt, dass technische und analytische Unsicherheiten im Bereich der Nachweisgrenze dazu führen, dass unterhalb von 0,1% keinerlei verlässlichen, vergleichbaren und reproduzierbaren Ergebnisse erzielt werden können. Es ist für die Lebensmittelproduzenten nicht zumutbar, in ständiger Sorge vor nicht begründeten Verdachtsfällen leben und ein entsprechendes Haftungsrisiko für Rückrufaktionen tragen zu müssen. Die politischen Entscheidungsträger dürfen sich deshalb nicht auf dem Ergebnis für Futtermittel ausruhen. Auch und gerade für den Lebensmittelbereich muss nun endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten in der Warenkette geschaffen werden“, fordert Weizbauer.
Verbände

Mühlen fordern Regelung für GVO-Spuren

Der Verband Deutscher Mühlen (VDM) fordert eine technische Lösung für GVO-Spuren auch im Bereich Lebensmittel.

Der Verband Deutscher Mühlen (VDM) fordert eine technische Lösung für GVO-Spuren auch im Bereich Lebensmittel. Der Beschluss des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit in Brüssel, eine „Technische Lösung“ für Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen (GVO) bei Futtermitteln auf EU-Ebene einzuführen, sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Auch Lebensmittel einbeziehen?
Sofern sie eine „technische Nachweisgrenze“ von 0,1% an GVO nicht überschreiten, können Futtermittel demnach künftig in den meisten Fällen verkauft werden. Weil Lebensmittel nicht von dieser Regelung umfasst sind, greife sie allerdings viel zu kurz. Damit sind nämlich weiter alle Lebensmittelunternehmer durch Funde von zufälligen GVO-Spuren bedroht. Dieser Zustand sei für die Mühlen nicht akzeptabel. Durch die heute möglichen Analysemethoden reichen bereits kleinste Spuren, die etwa durch die Transporte in den internationalen Warenströmen nicht ausgeschlossen werden können, aus, um z.B. die Mühlen in unabsehbare Haftungsrisiken zu stürzen.

Zudem mache die Trennung zwischen Futter- und Lebensmittel bei Getreide überhaupt keinen Sinn, da bei Produktion, Transport und Handel häufig noch gar nicht klar ist, zu welchem Zweck es später verarbeitet wird. Schließlich zeigen Lösungen, wie etwa in Österreich oder der Schweiz, dass pragmatische Ansätze durchaus möglich sind.

Ruf nach Rechtssicherheit
„Die getroffene Einigung bei Futtermitteln zeigt, dass sich die Nulltoleranz überlebt hat“, kommentiert VDM-Hauptgeschäftsführer Manfred Weizbauer die aktuelle Entwicklung. „Es ist bei Experten anerkannt, dass technische und analytische Unsicherheiten im Bereich der Nachweisgrenze dazu führen, dass unterhalb von 0,1% keinerlei verlässlichen, vergleichbaren und reproduzierbaren Ergebnisse erzielt werden können. Es ist für die Lebensmittelproduzenten nicht zumutbar, in ständiger Sorge vor nicht begründeten Verdachtsfällen leben und ein entsprechendes Haftungsrisiko für Rückrufaktionen tragen zu müssen. Die politischen Entscheidungsträger dürfen sich deshalb nicht auf dem Ergebnis für Futtermittel ausruhen. Auch und gerade für den Lebensmittelbereich muss nun endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten in der Warenkette geschaffen werden“, fordert Weizbauer.

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