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Der Mittelstandsverbund setzt sich seit langem für eine Änderung der mittelstandsfeindlichen Insolvenzanfechtungsvorschriften ein. Es wird um Unterstützung gebeten, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen.
© Bei zahlungsunfähigen Unternehmen kann der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen die Anfechtung erklären und bereits geflossene Zahlungen zurückfordern — und das bis zu zehn Jahre zurück. Dafür kann es ausreichen, dass ein Gläubiger dem später insolventen Schuldner in der Vergangenheit eine im Wirtschaftsleben übliche Zahlungserleichterung, etwa eine Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung, gewährt hat. Der Mittelstandsverbund setzt sich daher seit langem für eine Änderung dieser insbesondere mittelstandsfeindlichen Insolvenzanfechtungsvorschriften ein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat bereits im März dieses Jahres einen Referentenentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung vorgelegt. "Mit den unkalkulierbaren und teilweise existenzbedrohenden Risiken für kleine und mittlere Unternehmen könnte dann bald Schluss sein", begrüßt Dr. Marc Zgaga, Rechtsexperte des Mittelstandsverbundes, die im Referentenentwurf aufgenommenen Änderungsvorschläge. Gesetzgebungsverfahren voranbringen
Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes hat allerdings Sorge, dass das Thema in der Bundesregierung nicht der Wichtigkeit entsprechend behandelt und das Gesetzgebungsverfahren verzögert wird. "Darum bitten wir alle Mittelstandsverbund-Mitglieder um Unterstützung", betont Zgaga.
Die Kooperationen werden darum gebeten, ihren lokalen Bundestagsabgeordneten für das Thema Insolvenzanfechtung zu sensibilisieren. Der Mittelstandsverbund hat für die Ansprache ein Musterschreiben vorbereitet, das dem Abgeordneten vor Ort zusammen mit der im Juni eingereichten Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf vorgelegt werden soll. "Besonders hilfreich wäre es, wenn die Dokumente auch an die Anschlusshäuser der Verbundgruppen weitergeleitet werden", ergänzt der Rechtsexperte. Die Unterstützung auf lokaler Ebene sei wichtig, um das Gesetzgebungsverfahren voranzubringen. Weitere Informationen unter www.mittelstandsverbund.de
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Mittelstand fordert Änderung der Insolvenzanfechtung

Der Mittelstandsverbund setzt sich seit langem für eine Änderung der mittelstandsfeindlichen Insolvenzanfechtungsvorschriften ein. Es wird um Unterstützung gebeten, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen.

Bei zahlungsunfähigen Unternehmen kann der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen die Anfechtung erklären und bereits geflossene Zahlungen zurückfordern — und das bis zu zehn Jahre zurück. Dafür kann es ausreichen, dass ein Gläubiger dem später insolventen Schuldner in der Vergangenheit eine im Wirtschaftsleben übliche Zahlungserleichterung, etwa eine Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung, gewährt hat.
Der Mittelstandsverbund setzt sich daher seit langem für eine Änderung dieser insbesondere mittelstandsfeindlichen Insolvenzanfechtungsvorschriften ein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat bereits im März dieses Jahres einen Referentenentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung vorgelegt. "Mit den unkalkulierbaren und teilweise existenzbedrohenden Risiken für kleine und mittlere Unternehmen könnte dann bald Schluss sein", begrüßt Dr. Marc Zgaga, Rechtsexperte des Mittelstandsverbundes, die im Referentenentwurf aufgenommenen Änderungsvorschläge.
Gesetzgebungsverfahren voranbringen
Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes hat allerdings Sorge, dass das Thema in der Bundesregierung nicht der Wichtigkeit entsprechend behandelt und das Gesetzgebungsverfahren verzögert wird. "Darum bitten wir alle Mittelstandsverbund-Mitglieder um Unterstützung", betont Zgaga.
Die Kooperationen werden darum gebeten, ihren lokalen Bundestagsabgeordneten für das Thema Insolvenzanfechtung zu sensibilisieren. Der Mittelstandsverbund hat für die Ansprache ein Musterschreiben vorbereitet, das dem Abgeordneten vor Ort zusammen mit der im Juni eingereichten Stellungnahme des Verbandes zum Referentenentwurf vorgelegt werden soll. "Besonders hilfreich wäre es, wenn die Dokumente auch an die Anschlusshäuser der Verbundgruppen weitergeleitet werden", ergänzt der Rechtsexperte. Die Unterstützung auf lokaler Ebene sei wichtig, um das Gesetzgebungsverfahren voranzubringen.
Weitere Informationen unter www.mittelstandsverbund.de

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