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Der Tarifstreit im bayerischen Bäckerhandwerk ist beendet. Sowohl die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten als auch der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk haben dem in der zweiten Schlichtungsrunde am 1. April ausgehandelten Ergebnis innerhalb der vereinbarten Entscheidungsfrist zugestimmt.
© Der Abschluss umfasst den Manteltarifvertrag, den Tarifvertrag über eine tarifliche Altersvorsorge sowie den Lohn- und Gehaltstarifvertrag. „Damit besteht wieder in allen drei Bereichen Rechtsicherheit – das ist sehr wichtig für unsere Betriebe“ betont Heinz Hoffmann, Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks. Kernpunkt des Abschlusses ist die Anhebung der Löhne und Gehälter ab 1. April 2016 um einen einheitlichen Pauschalbetrag von 50 Euro pro Vollbeschäftigten über alle Tarifgruppen. Die dadurch bewirkte Begünstigung der unteren Lohn- und Gehaltsklassen sieht der Verband als durchaus gewollte Sozialkomponente.   Stetige Einkommensentwicklung sichern
Für Hoffmann ist die Tariferhöhung ein klares Signal, dass sich das Bäckerhandwerk in die allgemeine Tariflandschaft einfügt und den Beschäftigten in der Branche eine stetige Einkommensentwicklung sichert. Das Gesamtpaket beinhaltet zusätzlich im Manteltarifvertrag umfangreiche Anpassungen an die veränderte Gesetzeslage und  die aktuelle Rechtsprechung – darunter auch die Urlaubs- und Zuschlagsregelung. Außerdem wurde die tarifliche Altersvorsorge verbessert. Gerade beim letzen Punkt hätten die Arbeitgeber gerne noch einiges draufgelegt. Der LIV bedauert, dass der Tarifpartner hier andere Akzente gesetzt und damit den finanziellen Spielraum für die Altersvorsorge eingeengt hat. „Mehr war nicht möglich, denn ich habe immer betont, dass das Gesamtpaket tragbar sein muss“ kommentiert Hoffmann den Abschluss. Eine Auswirkung des Tarifabschlusses auf die Backwarenpreise wollte der Verband nicht ausschließen. „Bei einer Personalkostenquote am Umsatz in Höhe von durchschnittlich 50% muss das, was man den Mitarbeitern Gutes tut, irgendwo wieder hereinkommen“ erklärt Verbandsgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter. Ob und in welcher Höhe die Preise angehoben werden, liegt nach Auskunft des Verbandes im Entscheidungsbereich jedes einzelnen Betriebes.
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Klares Signal für die Branche

Der Tarifstreit im bayerischen Bäckerhandwerk ist beendet. Sowohl die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten als auch der Landesinnungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk haben dem in der zweiten Schlichtungsrunde am 1. April ausgehandelten Ergebnis innerhalb der vereinbarten Entscheidungsfrist zugestimmt.

Der Abschluss umfasst den Manteltarifvertrag, den Tarifvertrag über eine tarifliche Altersvorsorge sowie den Lohn- und Gehaltstarifvertrag. „Damit besteht wieder in allen drei Bereichen Rechtsicherheit – das ist sehr wichtig für unsere Betriebe“ betont Heinz Hoffmann, Landesinnungsmeister des bayerischen Bäckerhandwerks. Kernpunkt des Abschlusses ist die Anhebung der Löhne und Gehälter ab 1. April 2016 um einen einheitlichen Pauschalbetrag von 50 Euro pro Vollbeschäftigten über alle Tarifgruppen. Die dadurch bewirkte Begünstigung der unteren Lohn- und Gehaltsklassen sieht der Verband als durchaus gewollte Sozialkomponente.  
Stetige Einkommensentwicklung sichern
Für Hoffmann ist die Tariferhöhung ein klares Signal, dass sich das Bäckerhandwerk in die allgemeine Tariflandschaft einfügt und den Beschäftigten in der Branche eine stetige Einkommensentwicklung sichert. Das Gesamtpaket beinhaltet zusätzlich im Manteltarifvertrag umfangreiche Anpassungen an die veränderte Gesetzeslage und  die aktuelle Rechtsprechung – darunter auch die Urlaubs- und Zuschlagsregelung. Außerdem wurde die tarifliche Altersvorsorge verbessert. Gerade beim letzen Punkt hätten die Arbeitgeber gerne noch einiges draufgelegt. Der LIV bedauert, dass der Tarifpartner hier andere Akzente gesetzt und damit den finanziellen Spielraum für die Altersvorsorge eingeengt hat. „Mehr war nicht möglich, denn ich habe immer betont, dass das Gesamtpaket tragbar sein muss“ kommentiert Hoffmann den Abschluss. Eine Auswirkung des Tarifabschlusses auf die Backwarenpreise wollte der Verband nicht ausschließen. „Bei einer Personalkostenquote am Umsatz in Höhe von durchschnittlich 50% muss das, was man den Mitarbeitern Gutes tut, irgendwo wieder hereinkommen“ erklärt Verbandsgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter. Ob und in welcher Höhe die Preise angehoben werden, liegt nach Auskunft des Verbandes im Entscheidungsbereich jedes einzelnen Betriebes.

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