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„Die Abfrage des Impfstatus führt im Übrigen nicht zu einer Offenlegung allgemeiner Gesundheitsdaten oder sagt etwas über den Gesundheitszustand der Beschäftigten aus, sondern dient lediglich einer Status Quo Erfassung des Impflevels im eigenen Betrieb oder Unternehmen“, sagt Wollseifer. (Foto: torstensimon/pixabay.com2021)
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Impfstatusabfrage in Unternehmen

Die Impfstatusabfrage diene dem Gesundheits- wie Betriebe-Schutz gleichermaßen, ist Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), der Meinung und gibt hierzu eine Erklärung ab.

Hans Peter Wollseifer, ZDG-Präsident, erklärt: „Der beschlossene Kompromiss zur Impfabfrage in der Arbeitswelt greift viel zu kurz und legt Arbeitgebern Stolpersteine bei der Organisation eines der Pandemie angemessenen betrieblichen Gesundheitsschutzes in den Weg. Statt der minimalen Ausweitung des Abfragerechts für Arbeitgeber auf nur einige wenige Bereiche hätte es eine umfassendere Öffnung gebraucht, in jedem Fall aber eine Ausweitung auf die personennahen Dienstleistungshandwerke, auf alle Gesundheitshandwerke und zudem alle Handwerke, die im direkten Kundenkontakt stehen etwa über Ladenlokale oder Verkaufstresen. Es ist in keiner Weise nachzuvollziehen, warum am Arbeitsplatz nicht abgefragt werden darf, was inzwischen selbstverständlich für Restaurant- und Konzertbesuche ist. Und geradezu widersinnig ist es, dass nicht einmal diejenigen Handwerksbetriebe den Impfstatus erfragen dürfen, deren Beschäftigte beispielsweise als Gesundheitshandwerker, Textil- und Gebäudereiniger sowie für Instandsetzungen und Reparaturen in den Bereichen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, für die der Kompromiss nun die Impfabfrage zulässt.
Für unsere Handwerksbetriebe ist es wichtig, über den Impfstatus der Belegschaft Bescheid zu wissen, um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz und geringstmögliche Ansteckungsgefahr im betrieblichen Miteinander zu organisieren. Und es ist zunehmend auch für die Geschäftstätigkeit von großer Bedeutung, weil immer mehr Kundinnen und Kunden nur geimpfte Handwerkerinnen und Handwerker in ihren Räumen arbeiten lassen möchten. Die Abfrage des Impfstatus führt im Übrigen nicht zu einer Offenlegung allgemeiner Gesundheitsdaten oder sagt etwas über den Gesundheitszustand der Beschäftigten aus, sondern dient lediglich einer Status Quo Erfassung des Impflevels im eigenen Betrieb oder Unternehmen. Es wäre daher dringend erforderlich gewesen, während der epidemischen Notlage Arbeitgebern die Impfabfrage in dieser Ausnahmesituation zu ermöglichen und auf diese Weise für mehr Transparenz über den Impfzustand im Betrieb und damit auch für die Sicherheit der Beschäftigten und auch der Kundinnen und Kunden zu tun.“

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