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Jean-Christophe Kremer, Peter Van Melkebeke (Notaires Berquin), Wolfgang Mayer, Christof Crone (v.l.).
© Damit wurde nun auch formell vollzogen, was auf der Annual General Assembly am 25. September 2015 in Bukarest beschlossen worden war: Die Umwandlung des nicht-rechtsfähigen Vereins in eine juristische Person nach belgischem Recht. Zugegen bei der Errichtung der notariellen Gründungsurkunde in der FEDIMA-Geschäftsstelle waren neben dem FGeneralsekretär Jean-Christophe Kremer vom Verbändedienstleister Kellen/AGEP, der das Brüsseler Generalsekretariat betreibt, auch das Vorstandsmitglied des Backzutatenverbands e.V., Wolfgang Mayer (Backaldrin). Er wird als Unternehmensvertreter dem neuen Vorstand (Board) angehören. Den deutsch-österreichischen Backzutatenverband vertrat bei dem Brüsseler Gründungsakt in Vollmacht für den ersten und zweiten Vorsitzenden der Geschäftsführer des Backzutatenverbands, RA Christof Crone. Crone wird den deutschen Verband im künftigen FEDIMA-Board vertreten.   Juristische Begründung
Die Neugründung ist integraler Bestandteil der Neuaufstellung des Dachverbands, und war notwendig geworden, da nach belgischem Recht ein nicht-rechtsfähiger Verein nicht als rechtsfähiger Verein fortgeführt werden kann. Stattdessen ist eine Auflösung des Vorvereins mit anschließender Neugründung zwingend erforderlich. Hierfür bedarf es nach belgischem Recht dreier Gründungsmitglieder. Dieses Quorum wurde am gestrigen Tage deutlich überschritten. Danach gehören dem neuen Verband bereits jetzt sieben der insgesamt 14 nationalen Mitgliedsverbände als Gründungsmitglieder an. Die übrigen Verbände werden den Schritt des Beitritts zum neuen Verband in Kürze nachholen.
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FEDIMA: Formelle Neugründung

Am 28.10.2015 wurde in Brüssel der Dachverband der europäischen Backzutatenhersteller als Internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (IVoG) neu gegründet.

Damit wurde nun auch formell vollzogen, was auf der Annual General Assembly am 25. September 2015 in Bukarest beschlossen worden war: Die Umwandlung des nicht-rechtsfähigen Vereins in eine juristische Person nach belgischem Recht. Zugegen bei der Errichtung der notariellen Gründungsurkunde in der FEDIMA-Geschäftsstelle waren neben dem FGeneralsekretär Jean-Christophe Kremer vom Verbändedienstleister Kellen/AGEP, der das Brüsseler Generalsekretariat betreibt, auch das Vorstandsmitglied des Backzutatenverbands e.V., Wolfgang Mayer (Backaldrin). Er wird als Unternehmensvertreter dem neuen Vorstand (Board) angehören.
Den deutsch-österreichischen Backzutatenverband vertrat bei dem Brüsseler Gründungsakt in Vollmacht für den ersten und zweiten Vorsitzenden der Geschäftsführer des Backzutatenverbands, RA Christof Crone. Crone wird den deutschen Verband im künftigen FEDIMA-Board vertreten.  
Juristische Begründung
Die Neugründung ist integraler Bestandteil der Neuaufstellung des Dachverbands, und war notwendig geworden, da nach belgischem Recht ein nicht-rechtsfähiger Verein nicht als rechtsfähiger Verein fortgeführt werden kann. Stattdessen ist eine Auflösung des Vorvereins mit anschließender Neugründung zwingend erforderlich. Hierfür bedarf es nach belgischem Recht dreier Gründungsmitglieder. Dieses Quorum wurde am gestrigen Tage deutlich überschritten. Danach gehören dem neuen Verband bereits jetzt sieben der insgesamt 14 nationalen Mitgliedsverbände als Gründungsmitglieder an. Die übrigen Verbände werden den Schritt des Beitritts zum neuen Verband in Kürze nachholen.

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