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In vielen Branchen sind Arbeitnehmerrabatte üblich. Bis zu einer Höhe von 1.080 Euro pro Jahr ist diese Vergünstigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Davon profitiert der Arbeitnehmer – aber auch Bäcker und Konditoren als Arbeitgeber können sich den Arbeitnehmerrabatt zunutze machen.
© In vielen Branchen sind Arbeitnehmerrabatte üblich. Bis zu einer Höhe von 1.080 Euro pro Jahr ist diese Vergünstigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Davon profitiert der Abreitnehmer – aber auch Bäcker und Konditoren als Arbeitgeber können sich den Arbeitnehmerrabatt zunutze machen. Mit einer solchen Regelung können die Mitarbeiter bis zu 450 Euro Lohnsteuer sparen – und der Bäcker und Konditor machen gleichzeitg zusätzlichen Umsatz. Darauf hat aktuell auch der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks hingewiesen. Der BIV zeigt dies in einem Beispiel auf: Rechenbeispiel Arbeitnehmerrabatt Ein Mitarbeiter der Bäckerei wählt anstelle einer Gehaltserhöhung den Arbeitnehmerrabatt. Pro Jahr werden ihm Waren im Wert von 1.120 Euro kostenfrei überlassen. Vom Verkaufspreis der Waren werden 4% und der Rabattfreibetrag abgezogen, die das Finanzamt zusätzlich erlaubt, abzuziehen. Der finanzielle Vorteil: 1.120 Euro / 4% = 44,80 Euro ergibt 1075 Euro / Rabattfreibetrag von 1080 Euro = 0 Euro zu versteuern. Hätte der Mitarbeiter dagegen eine Gehaltserhöhung vereinbart, hätte er ca. 350 Euro bis 450 Euro Lohnsteuer abführen müssen. Der Rabattfreibetrag, so gibt der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks zudem zu bedenken, gilt nur für Waren, die der Bäcker selbst herstellt ober vertreibt. Bei konkreten Einzelfragen ist es daher ratsam, sich an seinen Steuerberater zu wenden – auch der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks gibt dazu Auskunft.
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Durch Arbeitnehmerrabatt profitieren

In vielen Branchen sind Arbeitnehmerrabatte üblich. Bis zu einer Höhe von 1.080 Euro pro Jahr ist diese Vergünstigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Davon profitiert der Arbeitnehmer – aber auch Bäcker und Konditoren als Arbeitgeber können sich den Arbeitnehmerrabatt zunutze machen.

In vielen Branchen sind Arbeitnehmerrabatte üblich. Bis zu einer Höhe von 1.080 Euro pro Jahr ist diese Vergünstigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Davon profitiert der Abreitnehmer – aber auch Bäcker und Konditoren als Arbeitgeber können sich den Arbeitnehmerrabatt zunutze machen. Mit einer solchen Regelung können die Mitarbeiter bis zu 450 Euro Lohnsteuer sparen – und der Bäcker und Konditor machen gleichzeitg zusätzlichen Umsatz. Darauf hat aktuell auch der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks hingewiesen. Der BIV zeigt dies in einem Beispiel auf:

Rechenbeispiel Arbeitnehmerrabatt
Ein Mitarbeiter der Bäckerei wählt anstelle einer Gehaltserhöhung den Arbeitnehmerrabatt. Pro Jahr werden ihm Waren im Wert von 1.120 Euro kostenfrei überlassen. Vom Verkaufspreis der Waren werden 4% und der Rabattfreibetrag abgezogen, die das Finanzamt zusätzlich erlaubt, abzuziehen. Der finanzielle Vorteil: 1.120 Euro / 4% = 44,80 Euro ergibt 1075 Euro / Rabattfreibetrag von 1080 Euro = 0 Euro zu versteuern. Hätte der Mitarbeiter dagegen eine Gehaltserhöhung vereinbart, hätte er ca. 350 Euro bis 450 Euro Lohnsteuer abführen müssen.

Der Rabattfreibetrag, so gibt der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks zudem zu bedenken, gilt nur für Waren, die der Bäcker selbst herstellt ober vertreibt. Bei konkreten Einzelfragen ist es daher ratsam, sich an seinen Steuerberater zu wenden – auch der Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks
gibt dazu Auskunft.

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