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Bioland verzeichnet für das Jahr 2016 Zuwächse im zweistelligen Bereich. Das ist mit 10% das größte Wachstum seit 15 Jahren. Zudem fordert der Anbauverband: Die Politik muss einen verlässlichen Rahmen für mehr Bio schaffen!
© 6.861 Betriebe wirtschaften nun nach den strengen Kriterien des Bioland-Verbandes. Bioland-Bauern bewirtschaften mittlerweile 343.489 Hektar Fläche. Das entspricht einem Plus von 38.560 Hektar und damit 12,6% gegenüber dem Vorjahr. Politik für mehr Biolandwirtschaft gefordert
Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung ihre überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet und darin ihr Ziel von 20% Biolandbau bekräftigt. Bisher werden erst 6,5% der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland ökologisch bewirtschaftet. Bioland fordert daher von Bund und Ländern:
  • Eine verlässliche Öko-Förderung durch die Länder, dauerhaft sowohl für Altbetriebe als auch für Umsteller. 
  • Zudem müssen die Leistungen im Umwelt- und Tierschutz ausreichend honoriert werden. Deutschland muss in der laufenden EU-Förderperiode 15% der Direktzahlungen aus der ersten Säule der EU-Agrargelder in die zweite Säule umschichten. Nur so ist die Finanzierung des Zuwachses an Ökobetrieben und wichtiger Agrarumweltprogramme sicherzustellen. 
  • Die Düngegesetzgebung muss unsere Gewässer vor Überdüngung mit Nitrat und Phosphat schützen, darf aber gleichzeitig eine flächengebundene artgerechte Tierhaltung in Mittelgebirgen nicht gefährden. Bei der Novellierung der Düngeverordnung ist sicherzustellen, dass der für den Boden- und Grundwasserschutz wichtige Humusaufbau durch Kompost und Festmist nicht durch Sperrfristen eingeschränkt wird, die für den Wasserschutz keine Relevanz haben.
  • Ein praktikables Anbauverbot von GVO in Deutschland und Europa. Dafür muss der untaugliche Entwurf des Gentechnikgesetzes überarbeitet werden.
  • Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt muss in seiner Zukunftsstrategie zum Biolandbau (Vorstellung auf der Biofach 2017 geplant) den Ausbau der Forschung und Bildung verankern: Der Anteil an den Agrarforschungsmitteln des Bundes muss bis spätestens 2021 auf 20% ausgedehnt werden. Derzeit sind es nur 1,5%, obwohl heute knapp 9% der Landwirte 6,5% der nationalen Agrarfläche ökologisch bewirtschaften.
  • Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) muss wieder ausschließlich den Bio-Bereich fördern und von 20 Mio. Euro (Erhöhung um 3 Mio. Euro in 2017) auf 60 Mio. Euro aufgestockt werden. Damit soll u.a. der hohe Bedarf zur Förderung der Pflanzen- und Tierzucht für den Biolandbau gedeckt werden. 
  • Bioland fordert die Einführung von Abgaben auf mineralische Stickstoffdünger und synthetische Pestizide. So ist zu gewährleisten, dass von der Allgemeinheit getragene Folgekosten aus der Landwirtschaft gemäß dem Verursacherprinzip auf die verantwortlichen Akteure umgelegt werden. Staatliche Investitionszuschüsse für den Stallbau (AFP) dürfen künftig nur noch gewährt werden, wenn beim Bau die gesetzlichen Vorgaben für die Bio-Tierhaltung eingehalten werden. Dies konzentriert die Förderung auf artgerechte Haltungssysteme und ermöglicht es den Betrieben, ihre Produktion den Marktentwicklungen anzupassen. 
  • Die Umsetzung wirksamer Ökoaktionspläne und Länderprogramme in allen Bundesländern.
Verbände

Anbauverband Bioland wächst

Bioland verzeichnet für das Jahr 2016 Zuwächse im zweistelligen Bereich. Das ist mit 10% das größte Wachstum seit 15 Jahren. Zudem fordert der Anbauverband: Die Politik muss einen verlässlichen Rahmen für mehr Bio schaffen!

6.861 Betriebe wirtschaften nun nach den strengen Kriterien des Bioland-Verbandes. Bioland-Bauern bewirtschaften mittlerweile 343.489 Hektar Fläche. Das entspricht einem Plus von 38.560 Hektar und damit 12,6% gegenüber dem Vorjahr.
Politik für mehr Biolandwirtschaft gefordert
Vor wenigen Tagen hat die Bundesregierung ihre überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedet und darin ihr Ziel von 20% Biolandbau bekräftigt. Bisher werden erst 6,5% der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland ökologisch bewirtschaftet. Bioland fordert daher von Bund und Ländern:

  • Eine verlässliche Öko-Förderung durch die Länder, dauerhaft sowohl für Altbetriebe als auch für Umsteller. 
  • Zudem müssen die Leistungen im Umwelt- und Tierschutz ausreichend honoriert werden. Deutschland muss in der laufenden EU-Förderperiode 15% der Direktzahlungen aus der ersten Säule der EU-Agrargelder in die zweite Säule umschichten. Nur so ist die Finanzierung des Zuwachses an Ökobetrieben und wichtiger Agrarumweltprogramme sicherzustellen. 
  • Die Düngegesetzgebung muss unsere Gewässer vor Überdüngung mit Nitrat und Phosphat schützen, darf aber gleichzeitig eine flächengebundene artgerechte Tierhaltung in Mittelgebirgen nicht gefährden. Bei der Novellierung der Düngeverordnung ist sicherzustellen, dass der für den Boden- und Grundwasserschutz wichtige Humusaufbau durch Kompost und Festmist nicht durch Sperrfristen eingeschränkt wird, die für den Wasserschutz keine Relevanz haben.
  • Ein praktikables Anbauverbot von GVO in Deutschland und Europa. Dafür muss der untaugliche Entwurf des Gentechnikgesetzes überarbeitet werden.
  • Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt muss in seiner Zukunftsstrategie zum Biolandbau (Vorstellung auf der Biofach 2017 geplant) den Ausbau der Forschung und Bildung verankern: Der Anteil an den Agrarforschungsmitteln des Bundes muss bis spätestens 2021 auf 20% ausgedehnt werden. Derzeit sind es nur 1,5%, obwohl heute knapp 9% der Landwirte 6,5% der nationalen Agrarfläche ökologisch bewirtschaften.
  • Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) muss wieder ausschließlich den Bio-Bereich fördern und von 20 Mio. Euro (Erhöhung um 3 Mio. Euro in 2017) auf 60 Mio. Euro aufgestockt werden. Damit soll u.a. der hohe Bedarf zur Förderung der Pflanzen- und Tierzucht für den Biolandbau gedeckt werden. 
  • Bioland fordert die Einführung von Abgaben auf mineralische Stickstoffdünger und synthetische Pestizide. So ist zu gewährleisten, dass von der Allgemeinheit getragene Folgekosten aus der Landwirtschaft gemäß dem Verursacherprinzip auf die verantwortlichen Akteure umgelegt werden. Staatliche Investitionszuschüsse für den Stallbau (AFP) dürfen künftig nur noch gewährt werden, wenn beim Bau die gesetzlichen Vorgaben für die Bio-Tierhaltung eingehalten werden. Dies konzentriert die Förderung auf artgerechte Haltungssysteme und ermöglicht es den Betrieben, ihre Produktion den Marktentwicklungen anzupassen. 
  • Die Umsetzung wirksamer Ökoaktionspläne und Länderprogramme in allen Bundesländern.
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