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Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftführer des Mittelstandsverbunds, ist enttäuscht. (Foto: DER MITTELSTANDSVERBUND)
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Ärgerlich: EEG-Umlage steigt

Trotz Ankündigung einer Senkung der EEG-Umlage im Zuge des Klimapakets der Bundesregierung soll diese 2020 wieder steigen. Auf mittelständische Unternehmen kommen also Mehrkosten zu, was das politische Entlastungsversprechen zur Makulatur werden lässt.

Der Mittelstandsverbund bedauert, dass die EEG-Umlage ab dem kommenden Jahr voraussichtlich von 6,405 auf 6,756 Cent je Kilowattstunde steigen soll. Damit würden die ohnehin geringen finanziellen Entlastungen, die von der Bundesregierung im Rahmen ihres Klimapakets ab 2021 in Aussicht gestellt wurden, schon vorher zu großen Teilen aufgefressen und damit das politische Bekenntnis zur Entlastung konterkariert. Der Einstieg in die CO2-Bepreisung bei gleichzeitigem Fortführen des überholten EEG-Systems erweise sich damit als „unausgegoren und nicht effizient“.
„Arithmetische wie politische Herausforderung“
„Gerade das Bundeswirtschaftsministerium muss sich nun fragen, wie ernst es ihm mit der finanziellen Entlastung des Mittelstands bei den Energiekosten ist. Die noch in der Mittelstandsstrategie enthaltene Zusicherung einer Verringerung der Strompreise durch Senkung der EEG-Umlage erscheint nun mehr als fraglich. Wie sich trotz des Anstiegs der EEG-Umlage unter dem Strich in einigen Jahren eine spürbare Entlastung für die mittelständischen Unternehmen ergeben soll, bleibt eine große arithmetische wie politische Herausforderung“, mahnt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Mittelstandsverbunds. Die große Chance, im Zuge einer umfassenden CO2-Bepreisung das komplexe – und gerade für die Unternehmen des kooperierenden Mittelstands unfaire – System aus Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom grundlegend neu zu gestalten, habe die Bundesregierung mit ihrem Klimapaket vertan. Hier sei es nun angezeigt, konsequent politisch nachzusteuern, um echte Entlastungen und vor allem die notwendige Planungssicherheit für Wirtschaft und Verbraucher zu ermöglichen.

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