Grundsätzlich hat jedermann, der mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch darauf, daß sein Arbeitgeber ihn zunächst und bis zu einer Dauer von sechs Wochen weiterbezahlt. Geregelt ist das im „Entgeltfortzahlungsgesetz“ und gilt auch nach einem Arbeitsunfall und für alle Arbeitnehmer, ganz gleich, ob befristet, unbefristet oder in Teilzeit beschäftigt, so die BGN.
Aber was ist, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber vorbei ist? Dann übernimmt nach einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung, also die BGN. Sie zahlt das Verletztengeld – eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“. Das allerdings werden die Versicherten so gar nicht bemerken. Denn ihr Geld kommt zwar von der Berufsgenossenschaft, die Überweisung aber in der Regel von der jeweiligen Krankenkasse. Das ist rationeller.
Antworten auf interessante Fragen… (Bild: qimono/pixabay 2018)
