Nach dem Urteil des BGH vom 17.03.2022 (Az. III ZR 79/21) haben Betroffene des Corona-Lockdowns keinen (weiteren) Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Insoweit hat der BGH die Klage eines Gastronomen/Hoteliers gegen das Land Brandenburg abgewiesen. Darauf verweist die Frankfurter Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Helene – Monika Filiz, Präsidentin des VBMI – Verband Deutscher Anwälte für Bau-, Miet- und Immobilienrecht e.V.
Auflage von Hilfsprogrammen
Hintergrund war die pandemiebedingte zwangsweise Betriebsschließung des Klägers im Frühjahr 2020. Der BGH begründet seine Entscheidung dahingehend, dass es keine Frage der Staatshaftung betroffen sei. Vielmehr folge aus dem Sozialstaatsprinzip (lediglich), die Pflicht zu innerstaatlichem Ausgleich, wobei die nähere Ausgestaltung dem Gesetzgeber vorbehalten bleibe. Dieser Verpflichtung sei der Staat allerdings durch die Auflage von Hilfsprogrammen nachgekommen. Das vorliegende Verfahren wurde nunmehr rechtskräftig abgeschlossen. Allenfalls ist noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich.
Grundlegende Entscheidung
Aufgrund dieser grundsätzlichen, richtungsweisenden Entscheidung des BGH sind in der Praxis eine Vielzahl von anhängigen Verfahren betroffen. Insoweit ist durch diese grundlegende Entscheidung dahingehend Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Rahmen der Rechtsverfolgung bewirkt. Zum Zwecke der Eindämmung des Virus hatten die Bund und Länder eine weitgehende Schließung der Gastronomie und der Hotels beschlossen. Hiervon war auch das Unternehmen des Klägers, ein familiengeführtes Hotel mit Gastronomie betroffen. Dieselben begehrten, unter Zugrundelegung von Einnahmeausfällen einen Entschädigungsbetrag i.H.v. zumindest 27.000 Euro. Den Ersatz dieses Schadens – neben der bereits erhaltenen Soforthilfe – begehrte der Kläger im Rahmen der Entschädigungsklage gegen das Land Brandenburg. Sowohl das erstinstanzlich erkennende LG Potsdam, als auch das OLG Brandenburg wiesen die Klage ab. Der BGH entschied nunmehr letztinstanzlich, dass die Revision zurückgewiesen wird.
Diese einschlägige und nunmehr obergerichtlich bestätigte Rechtsprechung gilt es – nicht nur im Rahmen von bereits anhängigen -, sondern erst Recht im Rahmen der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Einleitung derartiger Verfahren, zu beachten.

Im Falle eines Falles
Ansprüche aufgrund von coronapandemiebedingten Schließungen, insbesondere im Bereich der Gastronomie/Hotellerie, sind seit Beginn der Corona-Pandemie höchst umstritten; eine Anwältin klärt dazu auf…
Sep
Chapeau vor diesen Konzepten
Unter dem Motto „Zacharias meets Papa Rhein“ wurde der Zacharias – Kommunikationspreis für Handwerksbäcker in diesem Jahr zum 33. Mal verliehen.
Sep
Ein Weg aus der Azubi-Krise
„Wir sind auf die Einwanderung angewiesen“, sagt Nils Vogt, ZV-Referent für Berufsbildung und Fachkräftesicherung. Er zeigt einen Weg aus der Nachwuchs- und Fachkräftekrise auf.
Marktplatz Digital
Das könnte Sie auch interessieren
Mrz
Personalmangel trotz Zuwachs
Im Zuge der Covid-19-Pandemie hat die Gastronomie deutlich Personal verloren. Im Jahr 2022 nahm die Zahl der Beschäftigten zwar wieder zu, lag aber noch deutlich unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019.
Okt
Neue Coronaarbeitsschutzverordnung in Kraft
Der Herbst ist da und damit die Angst vor einer erneuten Coronawelle. Damit Betriebe ihren Arbeitsschutz sicherstellen können, sollen diese ihre Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anpassen. Dazu wurde nun die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch einmal angepasst.
Aug
Auswirkungen der aktuellen Krisensituation
Um die betrieblichen Belastungen und Herausforderungen der geopolitischen Krisensituation besser einschätzen zu können, führt der ZDH gemeinsam mit vielen Handwerkskammern und Fachverbänden des Handwerks diese Umfrage durch.
Aug
Es geht um mehr!
Das Bäckerhandwerk im Rheinland und Westfalen-Lippe befindet sich in einer Situation, die so schwierig ist wie selten zuvor in seiner jahrhundertelangen Geschichte und möchte auf diese aufmerksam machen.
Jul
Innovationskraft des Mittelstands stärken
Deutschland braucht Unternehmertum, um die aktuelle Krise zu meistern und sich für künftige Herausforderungen zu wappnen. Das betonen die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Spitzenverbände in ihrem Mittelstandsbericht.
Jul
Zurück zu alten Gewohnheiten!?
Während der Pandemie haben viele Verbraucher neue Zahlungsmethoden ausprobiert. Nach zwei Jahren kehren einige nun zurück zu alten Gewohnheiten. Bargeld ist weiterhin unverzichtbar, das Bezahlen mit Karte und Smartphone wird aber immer beliebter