Gerichtsurteil Berufskleidung
Ein Industriebetrieb schrieb seinen Mitarbeitern vor, rote Arbeitshosen zu tragen. Einem Arbeitnehmer gefiel dies nicht, er trug lieber schwarze Arbeitshosen. Dafür wurde er gekündigt. Ob diese Kündigung rechtmäßig war, wurde vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt.
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