Faktencheck zur Nährwertdeklaration

Vorverpackte Lebensmittel müssen gemäß der LMIV ab dem 13.12. mit einer Nährwertdeklaration gekennzeichnet werden, sofern keine Ausnahmeregelung eingreift. Eine solche Ausnahme existiert für das Lebensmittelhandwerk. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks klärt über die wichtigsten Fakten auf:

Auch Online-Geschäft muss angepasst werden

Noch genau 100 Tage, dann wird es ernst mit der Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV). Das hat auch Auswirkungen auf Backwaren, die über das Internet angeboten werden. Nur wenn die Nährwerttabelle oder Allergeninformationen in den Stammdaten verfügbar seien, könne ein Produkt künftig in Onlineshops angeboten werden, gibt Smart Data One zu bedenken. Das Unternehmen hat sich auf das Erfassen und Prüfen von mangelhaften oder unvollständigen Stammdaten spezialisiert.

Kommt die „Kladden-Lösung“?

„Zuverlässigkeit und Nachprüfbarkeit einer Allergeninformation müssen durch eine nationale Durchführungsregelung gewährleistet sein“, heißt es im Entwurf einer nationalen Verordnung, den das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jetzt veröffentlich hat.