Ein Bon für jeden Einkauf
Am 1. Januar 2020 startet die Belegausgabepflicht: Jeder Kunde des Deutschen Bäckerhandwerks muss ab diesem Tag für jeden noch so kleinen Einkauf einen Beleg erhalten.
Am 1. Januar 2020 startet die Belegausgabepflicht: Jeder Kunde des Deutschen Bäckerhandwerks muss ab diesem Tag für jeden noch so kleinen Einkauf einen Beleg erhalten.
Wie die Lebensmittel Praxis vermeldet, gibt es eine Schonfrist seitens des Bundesfinanzministeriums für das Kassengesetz 2020.
IT-Dienstleister Goecom informiert in zwei aktuellen Veranstaltungen für Bäckerkunden über die veränderten gesetzlichen Regelungen bei der Führung eines Kassenbuchs.