Richterspruch zu Corona-Tests

Richterspruch zu Corona-Tests

Solange ein Impfstoff noch nicht flächendeckend zur Verfügung steht, verlangen einige Unternehmen verpflichtende Fiebermessungen oder Corona-Tests vor dem Betreten des Betriebsgeländes. Ein erstes Arbeitsgericht hatte nun über die Rechtmäßigkeit von verpflichtenden...

Verstoß gegen Hygienevorschriften

Der Geschäftsführer einer Paderborner Großbäckerei mit Bußgeldern in Höhe von 16.500 Euro belegt worden, weil Lebensmittelkontrolleure im Jahr 2015 im Backbetrieb mehrfach zahlreiche und auch gleichartige Verstöße gegen zu beachtende Hygienevorschriften festgestellt hatten.

Auszubildender muss Schmerzensgeld zahlen

Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts 19.03.2015.

Verdachtskündigung kann rechtens sein

Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann ein wichtiger Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses (nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG) darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht. So lautete ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12. Februar.