Bei Atemwegsproblemen zur Sprechstunde
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe bietet Bäckern mit beruflichen Atemwegsproblemen eine speziell für solche Fälle eingerichteten Bäckersprechstunde.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe bietet Bäckern mit beruflichen Atemwegsproblemen eine speziell für solche Fälle eingerichteten Bäckersprechstunde.
Zum 1.1.2011 vereinigten sich die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten und die Fleischerei- Berufsgenossenschaft zur Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Der Präventionspreis 2010 der BGN geht in der Kategorie „Gesundheitsschutz und Ergonomie“ an die Ludwig Stocker Hofpfisterei in München.
War es zulässig, die Ende 2007 auslaufende Pflichtversicherung für Unternehmer bei der BGN automatisch als freiwillige Unternehmerversicherung weiterlaufen zu lassen?
Wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) aktuell mitteilt, muss der Betrieb beim Maschinenbau für den Eigengebrauch eine Reihe administrativer Verpflichtungen erfüllen.
Das ehrenamtliche Gremium der BGN hat dem Zusammenschluss von Fleischerei-Berufsgenossenschaft (FBG) und BGN zum 1.1.2011 zugestimmt.
Im Rahmen der Präventionskampagne „Risiko raus!“ laden die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen
und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zu Aktionstagen für sicheres Fahren und Transportieren ein.
Bei Anzeichen von Bäckerschnupfen/-Asthma ist fachlicher Rat gefragt. Den bekommt der Bäcker z.B. in der speziell für solche Fälle eingerichteten Bäckersprechstunde der BGN.
Alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) erhalten im April den Beitragsbescheid 2009. Die BGN weist darauf hin, dass trotz anhängiger Verfahren eine Zahlungspflicht besteht.
Im Dezember hat die BGN an alle bei ihr versicherten Unternehmen die Lohnnachweise für 2009 verschickt. Die Frist für die Abgabe der ausgefüllten Formulare endet am 11. Februar 2010.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten macht darauf aufmerksam, dass nach Erlöschen der freiwilligen Versicherung nur ein Neuantrag den Versicherungsschutz gewährleistet.
Seit Jahresbeginn melden die Unternehmen auch die Daten zur Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrags an die Einzugsstellen der Krankenkassen. Ab 1. Dezember 2009 werden diese Daten auf ihre Plausibilität hin geprüft.