Gefahrtarif ändert sich zum neuen Jahr

Der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) tritt zum Jahresbeginn 2014 in Kraft. Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGN wird ab 1.1.2014 keine eigene Gefahrtarifstelle mehr haben. Vielmehr werden Unternehmer künftig in der Gefahrklasse ihres Gewerbezweiges veranlagt.

BGN-Lohnnachweis elektronisch abgeben

Der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kann jetzt auch über das kennwortgeschützte Extranet abgegeben werden. Dabei erfolgt die Übermittlung der Daten verschlüsselt und sicher. Großer Vorteil des elektronischen Verfahrens: Das System prüft alle Eingaben umgehend auf Plausibilität.