Berufskrankheiten richtig erkennen
„Das kommt von meiner Arbeit!“ heißt es oft, wenn es um die Entscheidung geht, ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann oder nicht. Aber was ist eigentlich eine Berufskrankheit?
„Das kommt von meiner Arbeit!“ heißt es oft, wenn es um die Entscheidung geht, ob eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden kann oder nicht. Aber was ist eigentlich eine Berufskrankheit?
Bundesweit berichten die Medien nahezu täglich von Raubüberfällen auf Bäckereien. Während die Unternehmen wirtschaftlicher Schaden trifft, erleidet das Verkaufspersonal oftmals seelische Verletzungen.
Lagerregale in handwerklichen Kleinbetrieben, die in der Regel nicht prüfpflichtig sind, sind ins Auge von windigen Geschäftemacher geraten.
Unternehmen sind gut beraten, ab Anfang kommenden Jahres gibt es einige Neuerungen bei der elektronischen Entgeltmeldung im Rahmen der Datenerfassungs– und –übermittlungsverordnung (DEÜV) zu beachten.
Auch Kleinbetriebe müssen die Ergebnisse ihrer Gefährdungsbeurteilungen und die festgelegten Maßnahmen dokumentieren und bei Betriebsprüfungen vorweisen. Die Sonderregelung für Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten wurde am 25. Oktober 2013 durch den Gesetzgeber aufgehoben.
Eine positive Bilanz zieht die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) für das Jahr 2013. Als Ergebnis sparsamen Haushaltens und aufgrund gestiegener Lohnsummen senkte der BGN-Vorstand den Beitragsfuß bereits zum vierten Mal in Folge.
Alarmpläne hängen in den meisten Unternehmen, Hautschutzpläne hingegen noch nicht. Das wird jetzt anders: Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat Hautschutz- und Hygienepläne erstellt.
Gute Nachrichten für die bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gestgewerbe versicherten Unternehmen. Der Beitrag für 2013 sinkt um bis zu 8,3%.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe wird ab 2015 die Beitragsvorschüsse von ihren Mitgliedern von zwei auf sechs Raten umstellen.
Zum Jahreswechsel steht den Unternehmen wieder der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ins Haus. Unabhängig von der DEÜV-Meldung muss er der BGN in Mannheim bis zum 11. Februar 2014 vollständig vorliegen.
Der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) tritt zum Jahresbeginn 2014 in Kraft. Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGN wird ab 1.1.2014 keine eigene Gefahrtarifstelle mehr haben. Vielmehr werden Unternehmer künftig in der Gefahrklasse ihres Gewerbezweiges veranlagt.
Der Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kann jetzt auch über das kennwortgeschützte Extranet abgegeben werden. Dabei erfolgt die Übermittlung der Daten verschlüsselt und sicher. Großer Vorteil des elektronischen Verfahrens: Das System prüft alle Eingaben umgehend auf Plausibilität.