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Impfaktionen in Baden-Württemberg: Überall im Land finden spontane Impfaktionen vor Ort statt. (Foto: www.dranbleiben-bw.de)
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Messe Stuttgart unterstützt Impfkampagne

Die Messe Stuttgart unterstützt die Informations- und Aktionskampagne der Landesregierung Baden-Württemberg „#dranbleibenBW“ mit einem eigenen Impfangebot.

Dabei ist die Botschaft des zuständigen Landessozialministeriums eindeutig: „Ich bin geimpft. Du bist geimpft. Wir sind geschützt. Du entscheidest.“ Und dieses Motto will die Messe bei ihren nächsten Veranstaltungen mittragen. „Wir bieten bis Ende September in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Esslingen allen ungeimpften MessebesucherInnen und AusstellerInnen an, sich im Kreisimpfzentrum in der Messehalle 9 ihren Piks abzuholen“, sagt Stuttgarts Messegeschäftsführer Roland Bleinroth. Selbstverständlich gelte auf dem gesamten Messegelände für alle Gäste die 3-G-Regel, also nachweislich „getestet, genesen oder geimpft,“ bestätigt Bleinroth, „insofern richtet sich unser Angebot an diejenigen, die einen negativen Schnelltest mitführen müssen und sich im Rahmen des Messebesuchs mit einer Impfung vor dem Coronavirus schützen wollen“. Das aktuelle Impfangebot des Landratsamts Esslingen und der Malteser sei natürlich auch für diejenigen Menschen möglich, deren Genesung länger als sechs Monate zurückliege und die nach Rücksprache mit ihrer ärtzlichen Betreuung jetzt wieder geimpft werden dürften. Im Kreisimpfzentrum auf der Messe wird auch ohne Termin täglich von 7 Uhr bis 20 Uhr geimpft.
#dranbleibenBW
Laut aktueller Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg ist Folgendes vorgeschrieben: falls ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser entweder vor Ort unter medizinischer Aufsicht durchgeführt werden oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen. Der Test kann auch von einem Leistungserbringer nach der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht werden. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. 
Mitte August startete die Informations- und Aktionskampagne der Landesregierung Baden-Württemberg „#dranbleibenBW“ in die nächste Phase. Dabei will das Landessozialministerium verstärkt mit erlebnisorientierten Sommerimpfaktionen an Freilichtbühnen, am Baggersee oder bei Festivals vor Ort sein und damit möglichst viele Menschen für die Impfung gegen das Coronavirus gewinnen. Weitere Informationen und Termine der aktuellen Impfaktionen findet man unter www.dranbleiben-bw.de 

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