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Viele Allergiker können bald aufatmen, denn ab 13. Dezember 2014 wird das Einkaufen bei Bäckern und Konditoren sicherer. Ab diesem Termin tritt die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft, die eine Kennzeichnungspflicht von Allergenen für unverpackte Ware vorschreibt. Die Umsetzung stellt Bäcker und Konditoren vor große Herausforderungen und wird deshalb ein Schwerpunkt der Südback sein.
© Die Veranstaltung zeigt vom 18. bis 21. Oktober 2014 auf der Messe Stuttgart Lösungen rund um die neue Kennzeichnungspflicht und Experten diskutieren mit ausstellenden Unternehmen aktuelle Trends und Entwicklungen der Branche. Schätzungsweise 15 bis 18% der Deutschen sollen unter Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten leiden. Sie werden künftig an der Theke leichter entscheiden können, was bei ihnen in die Bäckertüte kommt und was nicht. Es geht um die Angabe der 14 häufigsten Allergene, die von der neuen LMIV bald vorgeschrieben sind. Dazu zählen unter anderem glutenhaltiges Getreide, Ei, Soja und Milch.  Wie die Kennzeichnung unverpackter Ware in Bäckereien und Konditoreien praktisch umgesetzt werden soll, war lange unklar. Eine mündliche Auskunft durch die Verkäufer reiche jedenfalls nicht aus, schickte der Gesetzgeber voraus. Nun wird es wohl darauf hinauslaufen, dass der Kunde im Laden auf eine Kladde zugreifen kann, in der tabellarisch die Allergene für jedes einzelne Produkt aufgelistet sind. Auch Bildschirmterminals zur Kundeninformation oder entsprechend gerüstete Warenwirtschafts- und Kassensysteme sind denkbar. Auf der Südback 2014 werden Anbieter von Bäckereisoftware verschiedene Lösungen vorstellen. „Wichtig ist, dass mit der notwendigen Datenpflege rechtzeitig begonnen wird, denn zum Stichtag sollten die Bäcker und Konditoren ihren Endverbrauchern bereits die vorgeschriebenen Informationen zur Verfügung stellen können“, sagt Bernd Ratzel vom Softwareanbieter Goecom, der seine Produkte auf der Südback präsentiert. Internetportal liefert verlässliche Daten für Betriebe
Vor allem braucht das Handwerk verlässliche Daten von Lieferanten und Herstellern,  ob sich Allergene darin verbergen, etwa Soja oder Nüsse in Schokolade. Um der backenden Branche die Arbeit zu erleichtern, stellt die BÄKO-Zentrale Süddeutschland auf der südback in Halle 3 das offene Internetportal www.datenlink.info vor. Es richtet sich an alle Unternehmen, die Lebensmittelinformationen zur Produktkennzeichnung bereitstellen oder beziehen möchten. Hierzu vernetzt das Portal die Produktdaten der Anbieter von Lebensmittelrohstoffen mit den Verarbeitern dieser Rohstoffe. „Täglich melden sich zwischen drei und zehn Backbetriebe an. Mittlerweile sind 25 Bäckereisoftwarefirmen mit Datenlink verbunden und in der Lage, ab Dezember die nötigen Rostoffinformationen in ihre Software einfließen zu lassen“, sagt Gunter Hahn von der BÄKO-Zentrale Süddeutschland.
Messen

Mehr Sicherheit für Allergiker

Viele Allergiker können bald aufatmen, denn ab 13. Dezember 2014 wird das Einkaufen bei Bäckern und Konditoren sicherer. Ab diesem Termin tritt die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft, die eine Kennzeichnungspflicht von Allergenen für unverpackte Ware vorschreibt. Die Umsetzung stellt Bäcker und Konditoren vor große Herausforderungen und wird deshalb ein Schwerpunkt der Südback sein.

Die Veranstaltung zeigt vom 18. bis 21. Oktober 2014 auf der Messe Stuttgart Lösungen rund um die neue Kennzeichnungspflicht und Experten diskutieren mit ausstellenden Unternehmen aktuelle Trends und Entwicklungen der Branche. Schätzungsweise 15 bis 18% der Deutschen sollen unter Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten leiden. Sie werden künftig an der Theke leichter entscheiden können, was bei ihnen in die Bäckertüte kommt und was nicht. Es geht um die Angabe der 14 häufigsten Allergene, die von der neuen LMIV bald vorgeschrieben sind. Dazu zählen unter anderem glutenhaltiges Getreide, Ei, Soja und Milch. 
Wie die Kennzeichnung unverpackter Ware in Bäckereien und Konditoreien praktisch umgesetzt werden soll, war lange unklar. Eine mündliche Auskunft durch die Verkäufer reiche jedenfalls nicht aus, schickte der Gesetzgeber voraus. Nun wird es wohl darauf hinauslaufen, dass der Kunde im Laden auf eine Kladde zugreifen kann, in der tabellarisch die Allergene für jedes einzelne Produkt aufgelistet sind. Auch Bildschirmterminals zur Kundeninformation oder entsprechend gerüstete Warenwirtschafts- und Kassensysteme sind denkbar. Auf der Südback 2014 werden Anbieter von Bäckereisoftware verschiedene Lösungen vorstellen. „Wichtig ist, dass mit der notwendigen Datenpflege rechtzeitig begonnen wird, denn zum Stichtag sollten die Bäcker und Konditoren ihren Endverbrauchern bereits die vorgeschriebenen Informationen zur Verfügung stellen können“, sagt Bernd Ratzel vom Softwareanbieter Goecom, der seine Produkte auf der Südback präsentiert.
Internetportal liefert verlässliche Daten für Betriebe
Vor allem braucht das Handwerk verlässliche Daten von Lieferanten und Herstellern,  ob sich Allergene darin verbergen, etwa Soja oder Nüsse in Schokolade. Um der backenden Branche die Arbeit zu erleichtern, stellt die BÄKO-Zentrale Süddeutschland auf der südback in Halle 3 das offene Internetportal www.datenlink.info vor. Es richtet sich an alle Unternehmen, die Lebensmittelinformationen zur Produktkennzeichnung bereitstellen oder beziehen möchten. Hierzu vernetzt das Portal die Produktdaten der Anbieter von Lebensmittelrohstoffen mit den Verarbeitern dieser Rohstoffe. „Täglich melden sich zwischen drei und zehn Backbetriebe an. Mittlerweile sind 25 Bäckereisoftwarefirmen mit Datenlink verbunden und in der Lage, ab Dezember die nötigen Rostoffinformationen in ihre Software einfließen zu lassen“, sagt Gunter Hahn von der BÄKO-Zentrale Süddeutschland.

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