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Eigenbewerbungen und Empfehlungen für den Internorga Zukunftspreis 2015 sind noch bis zum 15. Januar möglich.
© Unter www.internorga.com/zukunftspreis können die Bewerbungsunterlagen und das Bewertungsverfahren heruntergeladen werden. Zur Einreichung sind alle Unternehmen und Institutionen berechtigt, die der Internorga als Aussteller (Kategorie „Trendsetter Produkt“) oder Besucher (Kategorie „Trendsetter Unternehmen“) verbunden sind. Aus allen Bewerbern werden drei Finalisten in der jeweiligen Kategorie von einer unabhängigen Jury ausgewählt und im Rahmen einer festlichen Gala prämiert.
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Jetzt noch für Zukunftspreis bewerben

Eigenbewerbungen und Empfehlungen für den Internorga Zukunftspreis 2015 sind noch bis zum 15. Januar möglich.

Unter www.internorga.com/zukunftspreis können die Bewerbungsunterlagen und das Bewertungsverfahren heruntergeladen werden. Zur Einreichung sind alle Unternehmen und Institutionen berechtigt, die der Internorga als Aussteller (Kategorie „Trendsetter Produkt“) oder Besucher (Kategorie „Trendsetter Unternehmen“) verbunden sind. Aus allen Bewerbern werden drei Finalisten in der jeweiligen Kategorie von einer unabhängigen Jury ausgewählt und im Rahmen einer festlichen Gala prämiert.

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