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Das Feeling auf der ISM lockt wieder nach Köln vom 30.01–02.02.2022. (Foto: Koelnmesse/ISM)
© Sweet Kitchen @ISM, Maître Chocolatier, Halle 3.1
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Internationale Süßwaren im Fokus

Die ISM blickt drei Monate vor Messebeginn mit einem aktuellen Zwischenstand von rund 1.300 Ausstellern und einer Flächenbelegung von rund 80% positiv auf die anstehende Veranstaltung 2022.

24% der ausstellenden Unternehmen kommen dabei aus Deutschland und 76% aus dem Ausland. Die Weltleitmesse für Süßwaren und Snacks, ISM, belegt insgesamt sieben Hallen und ist mit Ausstellern aus 65 Ländern, darunter auch Unternehmen aus Nordafrika, Südamerika und Asien, wieder auf einem gewohnt hohen internationalen Niveau unterwegs. Insgesamt sind bereits jetzt 27 Länderpavillons aus 22 Ländern und Regionen angemeldet. Die größten Länderbeteiligungen kommen aus Belgien, dem Vereinigten Königreich, Italien, Spanien, der Türkei, Griechenland, Frankreich, den Niederlanden, den USA und Polen.
Es gilt die 3G-Regel
„Wir freuen uns sehr über dieses positive Ergebnis. Dies zeigt, wie wichtig die ISM als zentraler Businesstreff für die Branche ist. Mit unserem bewährten Sicherheits- und Hygienekonzept #B-SAFE4business sorgen wir für umfassende Sicherheit, was wir mit Messen wie der Anuga bereits unter Beweis gestellt haben,“ erklärt Sabine Schommer, Director ISM.Und weiter erklären die Messeverantwortlichen: Im gesamten Messegelände gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet. Der Zutritt zum Messegelände ist ausschließlich über digitale Tickets in Verbindung mit der ISM App möglich. In Verbindung mit einem anerkannten digitalen Beleg über eine vollständige Impfung, Testung oder Genesung sind so Wartezeiten an den Eingängen ausgeschlossen und für alle eine sichere Messeteilnahme gewährleistet. Auch das Tragen einer medizinischen Maske und ein Mindestabstand von 1,50 Meter ist weiterhin notwendig. Gleichzeitig sind viele limitierende Vorgaben deutlich vereinfacht worden: So entfällt beispielsweise die Kontaktnachverfolgung am Messestand und in der Messegastronomie, und eine Besucherzählung auf den Standflächen ist nicht zwingend notwendig. Weiterhin entfällt die pauschale Personenbegrenzung auf dem Stand, wobei auf die Einhaltung des Mindestabstands geachtet werden sollte. Der Mundschutz darf generell an festen Sitz- oder Stehplätzen abgenommen werden. Er darf ebenfalls zur Verkostung abgenommen werden. Die Einrichtung eines Spuckschutzes ist an festen Sitz- und Stehplätzen nicht mehr nötig. Darüber hinaus ist die Platzierung von Exponaten und Info-Countern an den Standgrenzen ebenso wieder möglich wie auch „Get Together“-Veranstaltungen von Ausstellern an ihrem Messestand.

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