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Marktforschung

Zuschusspflicht bei Betriebsrenten

Seit dem 1. Januar ist die Beteiligung der Arbeitgeber an den Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter verpflichtend. Laut einer Umfrage wissen jedoch lediglich 17% der befragten Arbeitgeber von der Gesetzesänderung.

Schon im Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten, das auch zum Jahresbeginn 2019 eine Neuerung hat. Denn für alle Verträge einer betrieblichen Altersvorsorge, die zum 1. Januar 2019 geschlossen wurden, müssen Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15% für die Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen an die Versorgungseinrichtung zahlen. 
Unwissenheit weit verbreitet
Laut einer repräsentativen Online-Umfrage von Signal Iduna kennen jedoch nur 17% der Arbeitgeber die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Zuschusspflicht. Demnach meinte sogar jeder vierte Firmenchef, dass die Zuzahlungen weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen können. Nur gut jeder zweite Befragte beantwortete die Frage überhaupt. 43% machten keine Angabe oder gaben an, dass sie es nicht wissen. Zu den Ergebnissen der Online-Umfrage sagte Clemens Vatter, Konzernvorstand der Signal Iduna und zuständig für Lebensversicherung: „Eine breit angelegte öffentliche Informationskampagne hätte die Neuerungen und Chancen des BRSGs den Arbeitgebern und Arbeitnehmern näherbringen können.“
Insgesamt zeigte sich die Mehrheit der Befragten jedoch durchaus zufrieden mit der Entscheidung des Gesetzgebers, die Sozialabgabeersparnisse an ihre Mitarbeiter weiterzugeben.

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