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Marktforschung

Unterschiedlicher Wert der Arbeit

Nach wie vor bestehen in Deutschland starke regionale Unterschiede bei den Kosten, die Arbeitgeber für eine geleistete Arbeitsstunde zahlen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lassen sich nach den jüngsten verfügbaren Vergleichszahlen für das Jahr 2020 nicht mehr vorrangig Ost-West-Unterschiede ausmachen, sondern drei Ländergruppen mit jeweils ähnlich hohen Arbeitskosten unterscheiden. Im Vergleich der einzelnen Bundesländer waren die Arbeitskosten in Hamburg mit 42,85 Euro je geleistete Stunde am höchsten, gefolgt von Hessen mit 40,29 Euro. Im Bundesdurchschnitt betrugen die Arbeitskosten je Stunde 37,17 Euro. 

Am niedrigsten waren die Arbeitskosten im Jahr 2020 noch immer in den ostdeutschen Flächenländern. Hier zahlten Arbeitgeber je geleistete Arbeitsstunde zwischen 29,27 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 31,07 Euro in Brandenburg. Eine mittlere Gruppe bildeten die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Hier reichte die Spanne von 34,02 Euro in Schleswig-Holstein bis 36,82 Euro in Nordrhein-Westfalen. Die Länder mit den höchsten Arbeitskosten waren Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und die Stadtstaaten, wo die Kosten je Stunde zwischen 38,02 Euro in Bremen und 42,85 Euro in Hamburg lagen. Damit haben sich die klaren Ost-West-Unterschiede bei den Arbeitskosten aus der vorangegangenen Arbeitskostenerhebung des Jahres 2016 in ein differenzierteres Bild gewandelt. Die Zuordnung der Bundesländer zu den Kategorien mit den höchsten und den niedrigsten Arbeitskosten je geleistete Stunde über alle Wirtschaftsabschnitte spiegelt sich auch in den meisten Wirtschaftsabschnitten.

Branchenvergleich: Niedrigste Arbeitskosten in der Gastronomie

 Neben den regionalen Unterschieden zeigen sich auch deutliche Unterschiede bei den Arbeitskosten nach Wirtschaftszweigen. Die geringsten Arbeitskosten wiesen die Bereiche mit einem hohen Niedriglohnanteil aus, nämlich die Gastronomie (20,57 Euro je geleistete Arbeitsstunde), die Beherbergung (21,46 Euro) sowie der Bereich „Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau“ (21,90 Euro).

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