Sie wertet die Betroffenheit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch rechtliche Regelungen umfassend aus und kommt zu dem Ergebnis, dass KMU häufiger Beratungsleistungen zukaufen müssen, weil Spezialwissen und Routine fehlen. Auch aus gesetzlichen Vorgaben resultierende einmalige Ausgaben und Investitionen belasten laut der Studie KMU stark.
Kleine Betriebe tun sich besonders schwer
Daher stellt die Studie einen standardisierten und praxisnahen Leitfaden zur Verfügung, der ein neuartiges, leicht handhabbares Verfahren zur Berücksichtigung von KMU-Belangen bei künftigen Rechtsetzungsverfahren des Bundes beinhaltet, und zwar bereits ab der Entwurfsphase. Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand betont: „Viele der über 3 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen können sich im Gegensatz zu Konzernen und Großunternehmen häufig keine eigenen Rechtsabteilungen oder spezialisierten Kanzleien leisten. Sie tun sich deshalb mit komplizierten und umfangreichen Regelwerken oft besonders schwer. Deshalb sollte jede neue Vorschrift vor Inkrafttreten gründlich geprüft werden, ob sie praxistauglich ist und ob die entstehenden finanziellen oder bürokratischen Belastungen vertretbar sind."
Die von der Kienbaum Management Consultants GmbH erstellte Studie bildet die Basis für eine Weiterentwicklung der deutschen Gesetzesfolgenabschätzung. Die Studie kann hier eingesehen werden.
© Sie wertet die Betroffenheit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch rechtliche Regelungen umfassend aus und kommt zu dem Ergebnis, dass KMU häufiger Beratungsleistungen zukaufen müssen, weil Spezialwissen und Routine fehlen. Auch aus gesetzlichen Vorgaben resultierende einmalige Ausgaben und Investitionen belasten laut der Studie KMU stark.
Kleine Betriebe tun sich besonders schwer
Daher stellt die Studie einen standardisierten und praxisnahen Leitfaden zur Verfügung, der ein neuartiges, leicht handhabbares Verfahren zur Berücksichtigung von KMU-Belangen bei künftigen Rechtsetzungsverfahren des Bundes beinhaltet, und zwar bereits ab der Entwurfsphase. Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand betont: „Viele der über 3 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen können sich im Gegensatz zu Konzernen und Großunternehmen häufig keine eigenen Rechtsabteilungen oder spezialisierten Kanzleien leisten. Sie tun sich deshalb mit komplizierten und umfangreichen Regelwerken oft besonders schwer. Deshalb sollte jede neue Vorschrift vor Inkrafttreten gründlich geprüft werden, ob sie praxistauglich ist und ob die entstehenden finanziellen oder bürokratischen Belastungen vertretbar sind."
Die von der Kienbaum Management Consultants GmbH erstellte Studie bildet die Basis für eine Weiterentwicklung der deutschen Gesetzesfolgenabschätzung. Die Studie kann hier eingesehen werden.