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BÄKO-magatin Titelgrafik Ausgabe 12-24
Marktforschung

Fairer Handel weiter im Aufwind

Eine aktuelle Verbraucherumfrage hat die wachsende Bedeutung für fairen Handel in Deutschland bestätigt. Spitzenreiter unter den fair gehandelten Produkten bleibt Kaffee, doch auch Brot und Milch erreichen gute Umsätze.

Mit fast 1,5 Mrd. Euro Umsatz setzt der Faire Handel in Deutschland seinen Wachstumskurs fort. Das entspricht einem Plus von 13% gegenüber dem Vorjahr. Mit 1,18 Mrd. Euro trug das Fairtrade-Produktsiegel den größten Anteil zum Gesamtumsatz bei. Die anerkannten Fair-Handels-Importeure vertrieben im vergangenen Jahr fair gehandelte Waren im Wert von 193 Mio. Euro. Fair gehandelte Produkte aus Europa, wie Naturland Fair zertifizierte Milch und Brot, erreichten einen Umsatz von 101 Mio. Euro.
Durchschnittlich gaben die Verbraucher gut 18 Euro pro Kopf für fair gehandelte Produkte aus. Den größten Anteil daran (80%) machten Lebensmittel aus.
Kaffee im Fokus
Spitzenreiter unter den Produkten im Fairen Handel ist weiterhin Kaffee mit einem Anteil von etwa 34% am Gesamtumsatz des Fairen Handels. Gemessen am Gesamtabsatz von Röstkaffee in Deutschland liegt der Marktanteil von fair gehandeltem Kaffee jedoch nur bei 4,8%. Eine Möglichkeit zur Förderung fairen Kaffeekonsums sind steuerliche Anreize, wie sie Bundesentwicklungsminister Gerd Müller im April 2018 forderte. Das Forum Fairer Handel begrüßt den Vorstoß des Ministers. „Wir fordern jedoch, dass nur diejenigen Unternehmen steuerlich entlastet werden, die sich zur Einhaltung hoher sozialer Standards, beispielsweise der Zahlung definierter fairer Preise, Vorfinanzierung und einer externen Überprüfung verpflichten“, fasst Vorstandsvorsitzende Andrea Fütterer die Erwartungen zusammen. Die Regelung solle zudem so gestaltet werden, dass vor allem die Kleinbauern durch höhere Einnahmen davon profitieren.
Aktionsplan der Bundesregierung
Dies zu gewährleisten hat die Bundesregierung bereits im Dezember 2016 einen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet. Dieser sieht vor, dass bis 2020 mindestens 50% aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Ist dies nicht der Fall, wird die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag national gesetzlich tätig werden.

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