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In unserer online-Umfrage „Was meinen Sie“ haben wir nach Ihrer Meinung und Umsetzung von WLAN in den Filialen gefragt.
© Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ beschlossen. Damit macht die Bundesregierung den Weg frei für mehr freies öffentliches WLAN in Deutschland. Die Störerhaftung wird rechtssicher abgeschafft. Betreiber setzen sich nicht dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte abrufen. WLAN in den Filialen
Passend dazu haben wir gefragt: „Bieten Sie Ihren Kunden freies WLAN an?“. 45% der online-Umfrageteilnehmer haben „Ja, Kunden können bei uns bequem online gehen“ angeklickt. 22% sagen aber auch „Nein, aber wir denken darüber nach“. 33% der Befragungsteilnehmer halten nichts von WLAN für Kunden.
Eine neue „Was meinen Sie“-Frage zum Thema Südback 2017 ist ab sofort online.
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Bequem online gehen

In unserer online-Umfrage „Was meinen Sie“ haben wir nach Ihrer Meinung und Umsetzung von WLAN in den Filialen gefragt.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ beschlossen. Damit macht die Bundesregierung den Weg frei für mehr freies öffentliches WLAN in Deutschland. Die Störerhaftung wird rechtssicher abgeschafft. Betreiber setzen sich nicht dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte abrufen.
WLAN in den Filialen
Passend dazu haben wir gefragt: „Bieten Sie Ihren Kunden freies WLAN an?“. 45% der online-Umfrageteilnehmer haben „Ja, Kunden können bei uns bequem online gehen“ angeklickt. 22% sagen aber auch „Nein, aber wir denken darüber nach“. 33% der Befragungsteilnehmer halten nichts von WLAN für Kunden.
Eine neue „Was meinen Sie“-Frage zum Thema Südback 2017 ist ab sofort online.

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