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Auch zahlreiche Unternehmen aus dem Bäcker- und Konditorenhandwerk möchten den Publikumsmagneten „Fußballweltmeisterschaft 2014“ in Brasilien als Werbeplattform nutzen. Wer von der Öffentlichkeitswirkung dieser Veranstaltung profitieren möchte, muss jedoch einige grundlegende Regeln beachten, damit der WM 2014 kein kostspieliges Nachspiel folgt.
© Auch zahlreiche Unternehmen aus dem Bäcker- und Konditorenhandwerk möchten den Publikumsmagneten „Fußballweltmeisterschaft 2014“ in Brasilien als Werbeplattform nutzen. Wer von der Öffentlichkeitswirkung dieser Veranstaltung profitieren möchte, muss jedoch einige grundlegende Regeln beachten, damit der WM 2014 kein kostspieliges Nachspiel folgt.
Achtung: FIFA-Markenrechte! Jessica Griebler, Geschäftsführerin der spezialisierten Marketingagentur prmp, erklärt: „Jede Werbemaßnahme mit dem Themenschwerpunkt WM sollte sorgfältig geplant und markenrechtlich geprüft werden, um einen Rechtsstreit mit der FIFA zu vermeiden.“ Damit sich die Kunden hierbei auch auf sicherem Terrain bewegen, steht das Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten. Einige der wichtigsten Spielregeln für Unternehmen, die rund um die Fußball-WM Marketingaktionen panen, aber weder Lizenznehmer der Marken noch Sponsoren des Ereignisses sind:
  • Als Marke geschützt sind nicht nur die Bezeichnungen „FIFA“ oder „WORLD CUP“ oder „2014 BRASIL“, sondern auch Kombinationen aus diesen Begriffen.
  • Geschützt sind auch das offizielle Emblem, eine Abbildung des Weltpokals sowie das Maskottchen und der offizielle Slogan „All in One Rhythm“ sowie zahlreiche weitere Begriffe bzw. Abbildungen.
  • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass durch die Werbemaßnahme nicht der Eindruck entsteht, der Werbetreibende sei offizieller Sponsor des Ereignisses.
  • Unzulässig sind auch Werbemaßnahmen, die eine Verlosung von WM-Tickets in Verbindung mit der Nutzung von FIFA-Marken zum Gegenstand haben oder Gewinnspiele, die auf andere Weise Marken oder Markenbestandteile der FIFA-Marken nutzen.
  • Unzulässig ist ebenfalls die redaktionelle Werbung in Zeitschriften unter Nutzung der offiziellen Marken. Eine rein redaktionelle Berichterstattung über das Ereignis stellt hingegen keinerlei Markenverletzung dar.
  • Einen Grenzfall stellt z.B. die Nutzung von Spielplänen dar. Werden diese zu Werbezwecken erstellt, so ist in diesem Zusammenhang von dem Werbetreibenden die Nutzung der offiziellen FIFA-Marken natürlich rechtlich nicht möglich, ohne Lizenznehmer zu sein. Die Erstellung eines Spielplanes ohne Nutzung der offiziellen FIFA-Marken kann im Einzelfall hingegen zulässig sein.  
Im Einzelfall sollte jede Maßnahme von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Patentanwalt vorab überprüft werden. Im Bild: Der „Brasilianer“ von Uniferm – eine geschickte Produktidee, die alle rechtlichen Fallen vermeidet.
Marketing

Rechtlich auf Nummer Sicher zur Fußball-WM

Auch zahlreiche Unternehmen aus dem Bäcker- und Konditorenhandwerk möchten den Publikumsmagneten „Fußballweltmeisterschaft 2014“ in Brasilien als Werbeplattform nutzen. Wer von der Öffentlichkeitswirkung dieser Veranstaltung profitieren möchte, muss jedoch einige grundlegende Regeln beachten, damit der WM 2014 kein kostspieliges Nachspiel folgt.

Auch zahlreiche Unternehmen aus dem Bäcker- und Konditorenhandwerk möchten den Publikumsmagneten „Fußballweltmeisterschaft 2014“ in Brasilien als Werbeplattform nutzen. Wer von der Öffentlichkeitswirkung dieser Veranstaltung profitieren möchte, muss jedoch einige grundlegende Regeln beachten, damit der WM 2014 kein kostspieliges Nachspiel folgt.


Achtung: FIFA-Markenrechte!
Jessica Griebler, Geschäftsführerin der spezialisierten Marketingagentur prmp, erklärt: „Jede Werbemaßnahme mit dem Themenschwerpunkt WM sollte sorgfältig geplant und markenrechtlich geprüft werden, um einen Rechtsstreit mit der FIFA zu vermeiden.“ Damit sich die Kunden hierbei auch auf sicherem Terrain bewegen, steht das Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten.
Einige der wichtigsten Spielregeln für Unternehmen, die rund um die Fußball-WM Marketingaktionen panen, aber weder Lizenznehmer der Marken noch Sponsoren des Ereignisses sind:

  • Als Marke geschützt sind nicht nur die Bezeichnungen „FIFA“ oder „WORLD CUP“ oder „2014 BRASIL“, sondern auch Kombinationen aus diesen Begriffen.
  • Geschützt sind auch das offizielle Emblem, eine Abbildung des Weltpokals sowie das Maskottchen und der offizielle Slogan „All in One Rhythm“ sowie zahlreiche weitere Begriffe bzw. Abbildungen.
  • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass durch die Werbemaßnahme nicht der Eindruck entsteht, der Werbetreibende sei offizieller Sponsor des Ereignisses.
  • Unzulässig sind auch Werbemaßnahmen, die eine Verlosung von WM-Tickets in Verbindung mit der Nutzung von FIFA-Marken zum Gegenstand haben oder Gewinnspiele, die auf andere Weise Marken oder Markenbestandteile der FIFA-Marken nutzen.
  • Unzulässig ist ebenfalls die redaktionelle Werbung in Zeitschriften unter Nutzung der offiziellen Marken. Eine rein redaktionelle Berichterstattung über das Ereignis stellt hingegen keinerlei Markenverletzung dar.
  • Einen Grenzfall stellt z.B. die Nutzung von Spielplänen dar. Werden diese zu Werbezwecken erstellt, so ist in diesem Zusammenhang von dem Werbetreibenden die Nutzung der offiziellen FIFA-Marken natürlich rechtlich nicht möglich, ohne Lizenznehmer zu sein. Die Erstellung eines Spielplanes ohne Nutzung der offiziellen FIFA-Marken kann im Einzelfall hingegen zulässig sein.  

Im Einzelfall sollte jede Maßnahme von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Patentanwalt vorab überprüft werden.
Im Bild: Der „Brasilianer“ von Uniferm – eine geschickte Produktidee, die alle rechtlichen Fallen vermeidet.

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